Das von der Europäischen Kommission gegen Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren wegen der Mindest- und Höchstsätze der HOAI stand erneut im Fokus der diesjährigen AHO-Herbsttagung am 06. Dezember 2018 in Berlin.
Die neue Abteilungsleiterin für Bauwesen und Bauwirtschaft im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Ministerialdirektorin Christine Hammann, betonte, welch wichtige Funktion die HOAI auch über die Vorgabe der Honorartafeln hinaus, für die Sicherung einer hohen Planungs- und Bauqualität, für die Transparenz der Leistungen und damit auch zum Schutz der Verbraucher, übernimmt.
HOAI ist unverzichtbar
Hammann verwies auf den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, in dem die Bundesregierung zugesichert hat, sich für den Erhalt der HOAI einzusetzen, da die HOAI ein unverzichtbares Instrument zur Sicherung von Bauqualität und Baukultur und Voraussetzung eines fairen Leistungswettbewerbs ist.
Die Ministerialdirektorin versicherte unter dem Beifall der ca. 130 Teilnehmer im Ludwig Erhard Haus, dass sich das BMI wie bisher mit aller Kraft für die Aufrechterhaltung des Leistungswettbewerbs, für faire Vergabe- und Vertragsbedingungen und damit für den Erhalt der für Deutschland typischen Struktur mit einer Vielzahl von mittelständischen Ingenieur- und Architekturbüros stark machen wird. Zur Umsetzung dieses Ziels setzt sie auch zukünftig auf die bewährte und erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) sowie den Verbänden und Kammern der Ingenieure und Architekten.
Letzte Möglichkeit ganz entschieden genutzt
Der Leiter des Referats „Vertretung der Bundesrepublik Deutschland vor den europäischen Gerichten“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Ministerialrat Thomas Henze, ließ in seinem Vortrag den Verlauf der mündlichen Verhandlung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg am 7. November 2018 Revue passieren. Er unterstrich, dass die Bundesregierung die mündliche Verhandlung als letzte Möglichkeit zur Stellungnahme nochmals ganz entschieden genutzt hat, um aktiv die Argumente der Bundesregierung vorzutragen und das Richtergremium von der Geeignetheit und Erforderlichkeit der HOAI zu überzeugen.
Durch den engen Austausch zwischen BMWi und BMI sowie den wertvollen fachlichen Beiträgen und Gutachten, die AHO, Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer beigetragen haben, war die Bundesregierung in dem Verfahren fachlich gut aufgestellt. Allerdings kann auch nach der mündlichen Verhandlung noch keine abschließende Einschätzung zum Ausgang des Verfahrens getroffen werden.
Als nächster Schritt sind die Schlussanträge des Generalanwalts, eines überparteilichen Gutachters, für den 30. Januar 2019 angekündigt. Das Gericht ist an das Votum des Generalanwaltes nicht gebunden, betonte Henze, gleichwohl lässt sich eine gewisse Tendenz aus den Schlussanträgen ableiten. Mit einer Entschei dung ist dann drei bis sechs Monate später, also Mitte 2019, zu rechnen.
Nur die Mindest- und Höchstsätze stehen vor Gericht
Der AHO-Vorstandsvorsitzende Dr. Erich Rippert hob hervor, dass nicht die HOAI als Ganzes auf dem Prüfstand steht, sondern die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze. Er setzt weiter auf einen für die HOAI positiven Ausgang des Verfahrens, aber für den Fall der Fälle wird sich der AHO gemeinsam mit BAK und BIngK nachdrücklich dafür einsetzen, dass die HOAI als Regelwerk so weit wie möglich erhalten bleibt. Dafür biete die genannte Zielstellung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung die geeignete Basis.
Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten
Wie in jedem Jahr wurden im Rahmen der AHO-Herbsttagung die wesentlichen Ergebnisse der von AHO, Verband Beratender Ingenieure (VBI) und Bundesingenieurkammer beim Institut für Freie Berufe (IFB) beauftragten Jahresumfrage „Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten“ für das Jahr 2017 vorgestellt.
Der AHO-Vorstandsvorsitzende zeichnete ein überwiegend positives Bild der wirtschaftlichen Situation von Ingenieur- und Architekturbüros. Das verdeutlichen nicht zuletzt die nach wie vor stabilen Umsätze und Renditen, auch wenn diese wegen der teilweise inhomogenen Struktur der beteiligten Planungsbüros unterschiedlich ausfallen. Konstant sind auch die Auftragsbestände. So beträgt der Auftragsbestand der Ingenieurbüros durchschnittlich 8,7 Monate, bei Architekturbüros sind es im Durchschnitt sogar 10,8 Monate.
Ungebrochen ist die Nachfrage nach festangestellten Ingenieuren und Architekten. So meldeten mehr als die Hälfte der befragten Ingenieurbüros (58,4 %) einen höheren Personalbedarf an. Auch bei 56,4 % der Architekturbüros wird ein zusätzlicher Bedarf an Architekten gemeldet. Das ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahreswert (40,9 %). Die gesamten Ergebnisse der Jahresumfrage und weitere Informationen sind unter www.aho.de abrufbar. ■