Bei der gesetzlichen Rente ist heute nur eines sicher, sie wird schon in wenigen Jahren für Neu-Rentner kaum zum Leben reichen. Für heute rentenversicherungspflichtig Beschäftigte lässt sich Altersarmut also nur verhindern, wenn sie zusätzlich Kapital aufbauen und es gleichzeitig vor dem Zugriff schützen, beispielsweise für den Fall eines längeren Bezugs von Arbeitslosengeld II.
Doch nicht alle heute oder in der Vergangenheit verkauften Produkte von Versicherungen und Banken, mit denen die Versicherungsnehmer für das Alter vorsorgen wollen, genügen diesen Mindestanforderungen, sagt TGA-Planer Detlef Hagenbruch und Mitgründer der GEVO Gesellschaft für Komfortvorsorge mbH. Und selbst wenn sie diese Merkmale erfüllen, werden sie nur selten mit dem größten finanziellen Vorteil eingesetzt.
Steuerrecht bietet kaum genutzte Vorteile
Hagenbruch: „Als wir das seit 2005 neu geltende Steuerrecht bezüglich der geförderten Altersvorsorge rechnerisch ‚durchexerziert’ hatten, glaubten wir zunächst an eine Gesetzeslücke. Immerhin hatten wir festgestellt, dass sich der Kapitalaufbau bei gleicher Spareinlage und gleichem verfügbaren Nettoverdienst vervielfachen ließ. Um mit unserer Geschäftsidee nicht irgendwann Opfer einer Gesetzesnachbesserung zu werden, haben wir diesbezüglich im Bundeskanzleramt vorgesprochen. Dort wurde uns versichert, dass diese Maximierung dem Ansinnen des Gesetzgebers entspricht.“ Warum dies ein extrem wichtiges Thema für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige ist und wie man den Kapitalaufbau geschickt optimiert, erläutert der Artikel „Integrale Rentenplanung“ in der aktuellen Ausgabe des TGA Fachplaner 8-2007. ToR
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