Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Baden-Württemberg

Tiefenbegrenzung für Erdwärmesonden

Die vor wenigen Tagen durch in Leonberg und Renningen sichtbar gewordenen Mängel bei Geothermiebohrungen (Bericht in der Leonberger Kreiszeitung) haben den Umweltminister von Baden-Württemberg, Franz Untersteller, alarmiert: „Nicht allein, dass vielen Hausbesitzern und Familien durch die Risse in ihren Gebäuden ein sehr hoher Schaden entstanden ist, es sieht überdies so aus, als sei der Schaden vermeidbar gewesen.“ Sollte sich herausstellen, dass die Bohrfirmen vor Ort tatsächlich Fehler gemacht und Auflagen schlicht missachtet hätten, dann wären das genau die Fälle, die nicht passieren dürfen, betonte der Umweltminister.

Tiefenbegrenzung erstes Grundwasserstockwerk


Untersteller: „Wir brauchen die Geothermie als Baustein der Energiewende. Aber wir werden sie nur nutzen können, wenn wir sie technologisch beherrschen und Risiken minimieren.“ Als erste Konsequenz aus den jüngsten Vorkommnissen kündigte Untersteller deshalb an, oberflächennahe Geothermie ab sofort nur noch bei einer generellen Tiefenbegrenzung der Bohrung bis zum ersten Grundwasserstockwerk zuzulassen. Damit werde die problematische stockwerksübergreifende Bohrung, bei der zwei Grundwasserschichten miteinander verbunden werden (können), ausgeschlossen. Es stelle sich dann zwar mehr als bisher die Frage nach der Wirtschaftlichkeit mancher Bohrvorhaben. In Bayern, wo diese Regelung bereits angewendet werde, sei aber zu beobachten, dass sich dennoch ein Markt für erdgekoppelte Wärmepumpen entwickelt habe.

Branche soll praxistaugliche Vorschläge machen


Die Beschränkung der oberflächennahen Geothermie auf geringere Tiefen könne im Übrigen auch wieder zurückgenommen werden, sagte der Umweltminister. Die Genehmigung von tieferen Bohrungen, als nur bis zur ersten Grundwasserschicht, machte er aber von praxistauglichen Vorschlägen der Geothermie-Branche abhängig, wie Qualitätsstandards bei Bohrungen künftig eingehalten und überwacht und wie Geschädigte bei Verstößen schnell entschädigt werden können. „Da kann ich mir die Einrichtung eines Solidarfonds vorstellen“, sagte Untersteller.

Keine finanziellen Hilfen vom Land


Speziell in Leonberg, wo mehr als 20 Häuser starke Schäden aufweisen, hoffe er jetzt darauf, dass alle Beteiligten verantwortungsvoll mit der Situation umgehen. Unterstützung durch das Land könne es aber nicht geben, bekräftigte Untersteller. Der Leonberger Fall liege anders als der Fall Staufen, wo das Land sich zur finanziellen Hilfe bereit erklärt hat. Zuerst sei in Leonberg der Verursacher der Schäden in die Pflicht zu nehmen, nicht die Allgemeinheit. ■