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BAFA

Online-Verfahren kürzt KWK-Bürokratie ab

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die bisher papiergebundenen KWK-Formulare „Anzeige zur Inanspruchnahme der Allgemeinverfügung“ und „Jährliche Mitteilung“ durch Online-Formulare ersetzt. Mithilfe des Online-Verfahrens kann der Anlagenbetreiber mit der Übersendung der Daten eine Eingangsbestätigung des BAFA sowie ein Protokoll der übermittelten Angaben anfordern. Diese Unterlagen werden laut BAFA wenige Minuten nach Übersendung der elektronischen Daten per E-Mail an den Anlagenbetreiber übermittelt und können als Nachweis ohne Zeitverzögerung an den Stromnetzbetreiber weitergegeben werden.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Formulare:

1. Anzeige gem. Nr. 2 der Allgemeinverfügung zur Erteilung der Zulassung für kleine KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 10 kW: Die Anzeige ersetzt für serienmäßig hergestellte neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 10 kW, die ab dem 01. Januar 2009 in Betrieb gegangen sind, unter bestimmten Voraussetzungen die Zulassung.

2. Jährliche Mitteilung gem. § 8 Abs. 2 KWKG für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von über 10 kW bis 2 MW: Hierin werden dem BAFA Angaben zum eingesetzten Brennstoff, zum selbstverbrauchten und ausgespeisten Strom sowie bei Anlagen über 50 kW elektrischer Leistung Angaben zur Anzahl der Vollbenutzungsstunden mitgeteilt. (Für KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 10 kW ist die Meldepflicht 2009 entfallen.)

Link zu den Online-Formularen. Die bisherigen PDF-Formulare werden nicht mehr auf der BAFA-Internetseite angeboten, können aber laut BAFA im Einzelfall angefordert werden. ■