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Bauwirtschaft

Transparenz bei erleichterter Vergabe gefordert

Angesichts der Einführung von Schwellenwerten bei der freihändigen Vergabe bzw. bei beschränkter Ausschreibung im Zuge des Konjunkturpaketes II, fordert das Deutsche Baugewerbe, die Einführung solcher Schwellenwerte mit strikten Transparenzregeln zu verbinden.

In dem entsprechenden Erlass sollte normiert werden, dass alle auf diesem Wege ergangenen Vergaben dokumentiert und im Sinne einer Ex-post-Transparenz veröffentlicht werden. Die Dokumentation darüber, wer welchen Auftrag zu welchen Konditionen erhalten hat, verhindert nicht die erleichterte Vergabe, beugen aber Korruption und Misswirtschaft vor, weil die Einführung von Schwellenwerten in dieser Größenordnung die Gefahr berge, eine neue Korruptionsdiskussion zu entfachen. Dies geht aus einem Schreiben von Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, an den Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee hervor.

Allerdings unterstütze das Baugewerbe die Bundesregierung bei der Einführung von Schwellenwerten im Vergaberecht, so Robl. Angesichts der durch die Wirtschafts- und Finanzmarktkrise ausgelösten Rezession sei ein energisches Gegensteuern der Bundesregierung unerlässlich. Denn die Einführung von Schwellenwerten ist nach Einschätzung des Baugewerbes geeignet, Vergabeprozesse zu beschleunigen. Nach dem Auslaufen des Konjunkturpaketes im Jahr 2010 will das Baugewerbe aber wieder zum „normalen“ Vergabeverfahren zurückzukehren. ToR

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