Nach dem Tod von vier Menschen im Raum Ulm und Neu-Ulm, die an den Folgen einer Legionellen-Infektion gestorben sind, empfiehlt die Bayerische Ingenieurekammer-Bau eine Überprüfung aller Nasskühlanlagen durch TGA-Ingenieure. Bei der Suche nach der Infektionsquelle sind auch die raumlufttechnischen Anlagen ins Visier der Behörden geraten. „Weil die Inspektionen vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben sind, wird ihnen zu wenig Beachtung geschenkt“, kritisierte Kammerpräsident Dr.-Ing. Heinrich Schroeter. Um Kosten zu sparen, würden Wartungs- und Prüfleistungen oft unterlassen. Die Empfehlung richtet sich an Unternehmen und Betreiber von Klimaanlagen.
Nasskühlsysteme per Hubschrauber aufgespürt
Erreger der Legionellen-Erkrankung breiten sich unter anderem bei unzureichender Hygiene in Klimaanlagen aus. Laut Dipl.-Ing. (FH) Oswald Silberhorn, Regionalbeauftragter der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau für Schwaben, könnte eventuell die Abluft einer größeren Kühlturmanlage eines Kühlhauses die Quelle der aktuellen Legionellen-Welle sein. „Genauso gut könnten allerdings Klimaanlagen mit Luftbefeuchtung, die schlecht oder gar nicht gewartet werden, einen Nährboden für Mikroorganismen darstellen“, warnt Silberhorn. Möglicherweise seien die Erreger tatsächlich über ein Nasskühlsystem in die Luft gelangt und vom Wind verbreitet worden. Im Raum Ulm und Neu-Ulm waren entsprechende Anlagen auf den Dächern bereits am vergangenen Sonntag per Hubschrauber aus der Luft ausfindig gemacht und geprüft worden. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in Kürze erwartet.
Weitere Gefahren: Staub, Keime und Schimmelpilze
Dabei sind nicht nur Legionellen gefährlich: „Schlecht gewartete Lüftungsanlagen können mit Staub und Keimen belastet sein, die Krankheiten verursachen können“, warnte Silberhorn. „Übersteigt zum Beispiel die Schimmelpilzkonzentration ein bestimmtes Maß, so kann es zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen für den Menschen kommen.“ Zusätzlich führen verstopfte Filter zu einem geringeren Luftdurchsatz.
Hygienerichtlinie bisher weitgehend unverbindlich
Zwar regelt eine Richtlinie die hygienischen Anforderungen an Wartung, Inspektion und Reinigung von Lüftungsanlagen – allerdings handelt es sich dabei um unverbindliche Empfehlungen: Die VDI 6022 „Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen“ gilt für alle raumlufttechnischen Anlagen in Büros, Versammlungsstätten, Schulen, Hallenbädern, Verwaltungsgebäuden und Produktionsstätten. Im Gültigkeitsbereich der Arbeitsstättenrichtlinien werden – abhängig vom Anlagentyp – alle zwei bis drei Jahre Hygieneinspektionen empfohlen. Bei Anlagen mit Luftbefeuchtern ist zum Beispiel das Befeuchterwasser alle zwei Wochen durch Fachpersonal zu überprüfen.
Inspektion und Gutachten
Zu einer Inspektion gehören unter anderem eine Sichtprüfung der Anlage sowie eine Hygieneuntersuchung des bakteriologischen Zustands. Dazu werden Abklatsch-, Tupf-, oder Wischproben gemacht. Außerdem wird die Anzahl der Luftkeime in der Anlage bestimmt. Demnächst stehen auch weiterentwickelte Analyseverfahren zur Verfügung, die vor allem zum schnelleren Auffinden der Infektionsquellen geeignet sind. Die Auswertung übernehmen in der Regel neutrale Hygieneinstitute. Am Ende der Untersuchung erhält der Auftraggeber ein Gutachten mit Analyse des Ist-Zustandes. ToR
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