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Berlin

1,5 Mrd. Euro für CO2-Gebäudesanierung

Bis spätestens 2022 soll in Deutschland ohne Revisionsklausel das letzte Kernkraftwerk abgeschaltet werden. Das hat die Bundesregierung am 30. Mai 2011 bekanntgegeben. Um das im Gesamtkontext der erforderlichen Transformationen für eine beschleunigte Energiewende zu realisieren, sollen am 6. Juni 2011 mehrere Gesetzesvorhaben im Bundeskabinett beschlossen bzw. auf den Weg gebracht werden, dazu gehören auch Eckpunkte für die EnEV-Novelle 2012, die über den Anpassungsbedarf aus der EU-Gebäuderichtlinie hinaus gehen. Bereits geeinigt hat man sich innerhalb der Regierungskoalition und der Bundesregierung über die finanzielle Ausstattung der KfW-Förderprogramme für die energetische Gebäudemodernisierung.

Sanierungsförderung unabhängig vom Bundeshaushalt


Ab 2012 sollen für die CO 2 -Gebäudesanierungsprogramme langfristig gesichert 1,5 Mrd. Euro/a zur Verfügung stehen. Die Mittelausstattung erfolgt dazu nicht mehr aus dem Bundeshaushalt, sondern ausschließlich aus dem im letzten Jahr installierten Energie- und Klimafonds. Dieser trägt bereits in diesem Jahr 500 von insgesamt 936 Mio. Euro für die KfW-Förderprogramme. Verminderte Einzahlungen durch den Ausstieg aus der Kernenergie sollen durch höhere Anteile aus der Versteigerung von CO 2 -Zertifikaten überkompensiert werden.

Die Mittelausstattung von 1,5 Mrd. Euro/a liegt nur knapp über der durchschnittlichen Mittelverwendung seit 2006 und deutlich unter den Forderungen von Verbänden und Organisationen für eine beschleunigte Energiewende. Trotzdem erwartet Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer von dem 1,5-Mrd.-Euro-Budget „neuen Schwung“. Wieweit dieser reicht, ließ er offen. Die schon im Energiekonzept aus dem letzten Jahr proklamierte Verdopplung der Modernisierungsquote wird sich damit kaum erreichen lassen, dafür ist laut Experten eine stufenweise Aufstockung auf rund 5 Mrd. Euro erforderlich.

Sanierung soll steuerlich abschreibbar werden


In der Presseunterrichtung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Bundesministern Dr. Norbert Röttgen, Dr. Philipp Rösler und Dr. Peter Ramsauer zum Energiekonzept ( Videomitschnitt ) wurden steuerliche Abschreibemöglichkeiten für die Gebäudemodernisierung nicht angesprochen. Allerdings hat der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz, am 30. Mai 2011 darüber informiert, dass von der Koalition eine Abschreibemöglichkeit von 10 % jährlich vorgesehen ist und „die zusätzliche Einrichtung langfristiger Finanzierungsmöglichkeiten der Gebäudesanierung auf marktorientierter Basis“ geprüft werden. ■