Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
BHW-Emnid-Umfrage

Kritische Einstellung zur Schwarzarbeit wächst

Immer mehr Deutsche stufen Schwarzarbeit als kriminelles Vergehen ein, so das Ergebnis einer aktuellen Emnid-Umfrage im Auftrag der BHW Bausparkasse. Der Anteil der Befragten, die „unter der Hand“ ausgeführte Arbeiten als Straftat ansehen, stieg von 36% in 2005 auf 45% in 2009. Immerhin 37% wollen die Beurteilung Straftat oder Kavaliersdelikt von der Auftragshöhe abhängig machen, nur 12% bezeichnen Schwarzarbeit als Kavaliersdelikt. 2005 offenbarten dies noch 61% der Befragten.

Trotz der wachsenden Ablehnung ist Schwarzarbeit in der Praxis gerade bei Handwerkerleistungen gang und gäbe und nimmt erstmals seit drei Jahren wieder zu. Der volkswirtschaftliche Schaden liegt laut Angaben der Bundesregierung bei jährlich 75 Mrd. Euro.

Der Gesetzgeber will nun mit Steuererleichterungen die Schwarzarbeit eindämmen. Seit Januar 2009 sind Handwerkerrechnungen besser absetzbar. Private Haushalte können bis zu einem Höchstbetrag von 6000 Euro 20% der Kosten - also bis zu 1200 Euro - von der Steuerschuld abziehen1). Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige die Aufwendung durch eine Zahlung auf das Konto des Handwerkers mittels eines Belegs nachweisen kann. Wer bar zahlt, bekommt nichts zurück.

Die Rechnung des Gesetzgebers könnte aufgehen. Fast zwei Drittel (66%) aller Wohneigentümer und Mieter bestätigten in der BHW-Umfrage, die Steuervorteile seien für sie ein Anreiz, Arbeiten von einem Handwerksbetrieb durchführen zu lassen. ToR

1) Die erhöhte Absetzbarkeit für Handwerkerleistungen ergibt sich aus dem Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung

Weitere Artikel zum Thema auf TGAonline
Haushaltsnahe Dienstleistungen kaum abgesetzt

Externe Links und Links unserer Leser
- Noch keine vorhanden -
Ihr Kommentar oder Link zum Thema: tga@tga-fachplaner.de