Die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung) wird voraussichtlich zum 1. Oktober 2009 geändert und dann gleichzeitig ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2014 verlängert. Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen aufgezählt. Neben den inhaltlichen Änderungen enthält die neue Richtlinienfassung (Download) nach Angaben des BMWi auch eine Vielzahl redaktioneller Änderungen und Klarstellungen in Bezug auf die herrschende Verwaltungspraxis.
- Luftdichtigkeitsprüfungen nach DIN 13829 können als Bonus zur Energiesparberatung gefördert werden (mit neuen Anforderungen an den Bericht und Förderbeträge).
- Streichung der Förderfähigkeit separater Thermografiegutachten
- Möglichkeit der Kumulierung mehrerer Boni, mit Ausnahme der Kumulierung von Thermografie und Luftdichtigkeitsprüfungen
- Ausdrückliche Verpflichtung des Beraters zur Prüfung der Eigentümerzustimmung in Beratung von Mietern oder Pächtern.
- Ergänzung des Ausschlusskriteriums „Beratung innerhalb der letzten acht Jahren“ um das Kriterium, dass in dieser Zeit kein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.
- Streichung des Ausschlusskriteriums der Baugleichheit
- Nachweis der Sachkenntnis zur Durchführung von Thermografiegutachten und Luftdichtigkeitsmessungen sowie Verantwortlichkeit des antragstellenden Beraters bei Einbeziehung von Experten.
Der Text der amtlichen Bekanntmachung wird im Bundesanzeiger und ab dem 1. Oktober 2009 auf der Themenseite des BAFA zur Verfügung stehen. ToR
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