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Brüssel

EU mahnt: Feinstaubbelastung zu hoch

Da die Luftqualitätsstandards der EU für gefährliche Feinstaubpartikel (PM10) nicht eingehalten wurden, hat die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen zehn Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, eingeleitet. Hauptverursacher der Feinstaubpartikel sind die Industrie, der Straßenverkehr und private Heizungsanlagen. Sie können Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Lungenkrebs auslösen und die Lebenszeit insgesamt verkürzen.

Grund für die EU-Kommission, jetzt zu handeln, ist das Inkrafttreten der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft in Europa im vergangenen Juni. Danach kann den Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen und für bestimmte Gebiete oder Ballungsräume eine Verlängerung der Frist eingeräumt werden, die für die Einhaltung der PM 10 -Grenzwerte gilt. Nachdem sie die Mitgliedstaaten im Juni um bestimmte Auskünfte gebeten hatte, verschickte die EU-Kommission jetzt erste Mahnschreiben an zehn Mitgliedstaaten, in denen die seit 1. Januar 2005 geltenden Grenzwerte für PM 10 noch nicht durchgesetzt sind.

Es handelt sich um Zypern, Estland, Deutschland, Italien, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich. Diese Mitgliedstaaten haben für die Luftqualitätsgebiete, in denen eine Überschreitung der PM 10 -Grenzwerte festgestellt wurde, bisher keine Anträge auf Fristverlängerung gestellt. ToR

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