Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat die Pläne der Bundesregierung zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes scharf kritisiert und fordert einen Verzicht auf die geplante EEG-Umlage auf selbst genutzten Solarstrom. Laut dem Kabinettsbeschluss vom 22.01.2014 in Meseberg ist vorgesehen, den Verbrauch selbst erzeugten Solarstroms zukünftig mit der Energiewende-Abgabe zu belasten.
Betreiber ab August 2014 in Betrieb genommener Photovoltaik-Anlagen sollen laut dem Eckpunktepapier 70 % der EEG-Umlage, also in diesem Jahr rund 4,4 Ct/kWh für selbstverbrauchten Solarstrom zahlen. Diese Abgabe wird die Eigenstromerzeugung insbesondere im Mittelstand, in der Landwirtschaft und im Gewerbe weitgehend unattraktiv machen, so die Analyse des BSW-Solar. Er fordert die Bundesregierung auf, von dem Vorhaben unbedingt Abstand zu nehmen.
„Irrweg und kontraproduktiv“
Nach Ansicht des Solarverbands ist es richtig, die Kosten der Energiewende auf breitere Schultern zu verteilen und wie geplant die Industrie mit ihrem eigenen fossilen Kraftwerkspark als Kompensation für Umweltschäden und Gesundheitsbelastungen am Umbau des Energiesystems durch eine Mindestumlage zur Grundfinanzierung des EEG stärker finanziell zu beteiligen. (Anmerkung: Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) hat diesbezüglich mitgeteilt, dass die Pläne zur Eigenstrombelastung den Zubau CO 2 -armer KWK-Kraftwerke aufgrund der knapp austarierten Wirtschaftlichkeit sofort beenden würde.)
„Es ist ein Irrweg und kontraproduktiv, nun ausgerechnet klimafreundliche Solarstrom-Erzeuger zu bestrafen und für die Kosten der Energiewende zur Kasse zur bitten. Das ist so, als würde ein Schrebergärtner auf sein selbst geerntetes Gemüse eine Abgabe zahlen, um die Landwirte zu subventionieren“, meint Dr. Günther Häckl, Präsident des BSW-Solar.
Bei einer Umsetzung des Vorhabens bliebe der Zubau von PV-Anlagen zudem länger auf eine EEG-Förderung angewiesen, was politisch nicht gewollt sein könne und letztendlich zu keiner Kostensenkung führe. Bei einer vorgesehenen Bagatellgrenze in Höhe von 10 kW p PV-Leistung sind Eigenheimbesitzer von der geplanten Regelung ausgenommen. Nach BSW-Angaben machen diese aber nur 17 % des Solarzubaus aus.
„Bestrafung der solaren Selbstversorger ist unbegreiflich“
„Wer Solarstrom selbst verbraucht, entlastet bereits das Energiewendekonto, weil er auf die EEG-Vergütung verzichtet. Er macht den Netzausbau günstiger, weil weniger Strom transportiert werden muss und schont das Klima. Es ist unbegreiflich, dass solare Selbstversorger für ihr Umweltengagement jetzt bestraft werden sollen“, so Häckl.
Der EEG-Reformentwurf müsse jetzt dringend im weiteren politischen Prozess nachgebessert werden, um die Energiewende nicht zu einer reinen Konzernveranstaltung zu machen. Häckl: „Die Mehrheit der Bevölkerung will die Energiewende und die Bürger wollen selbst an ihr teilhaben. Wer das Umweltengagement der Menschen und des Mittelstandes bremst, lässt entscheidendes Potenzial der Energiewende ungenutzt. Die Vermutung liegt nahe, dass mit dieser Maßnahme nur die konventionelle Energiewirtschaft vor lästiger Erzeugungskonkurrenz geschützt werden soll.“
Zeitplan der EEG-Novelle
Laut dem vom Bundeskabinett beschlossenem Eckpunktepapier zur EEG-Novelle wird dies im ersten Halbjahr 2014 verabschiedet. Dafür will die Bundesregierung am 9. April 2014 den Gesetzentwurf im Kabinett beschließen. Die erste Beratung im Bundesrat wird am 23. Mai 2014 angestrebt. Im Bundestag soll der Gesetzentwurf im Mai und Juni beraten werden. Es ist beabsichtigt, dass die Novelle vom Bundestag am 26./27. Juni und vom Bundesrat am 11. Juli 2014 beschlossen wird (gerät der Novellierungsprozess ins Stocken: die nächste ordentliche Plenarsitzung des Bundesrats findet erst am 19. September 2014 statt). Dadurch kann die Novelle vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden. Das neue EEG soll dann am 1. August 2014 in Kraft treten. ■
Informationen zu den Eckpunkten der EEG-Reform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie