Bundesumweltminister Norbert Röttgen und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) haben sich auf eine Vorziehung der Förderkürzung für Solarstrom geeinigt. Der gemeinsame Vorschlag sieht, abhängig von der Marktentwicklung, eine vorgezogene Absenkung der Vergütung für PV-Anlagen Mitte 2011 um bis zu 15 % vor. Damit soll einerseits ein ausreichend großer Binnenmarkt für Investitionen der Photovoltaik-Unternehmen in Deutschland gesichert werden. Andererseits dürfe laut BSW-Solar der Markt in den nächsten Jahren nicht zu schnell wachsen, um die technische Realisierbarkeit zu ermöglichen und die notwendigen Investitionen für den Umbau des Energiesystems hin zur einer dezentralen Energieversorgung mit erneuerbaren Energien in einem vertretbaren Rahmen zu halten.
Absenkung nach Zubauprognose
Aufgrund des unerwartet hohen Ausbaus der Photovoltaik soll die zum 1. Januar 2012 vorgesehene weitere Absenkung der Vergütung bereits teilweise zum 1. Juli 2011 erfolgen. Dies ist der Kern eines Vorschlags, auf den sich Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen mit dem Präsidenten des Bundesverbandes Solarwirtschaft Günther Cramer verständigt hat. Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:
- Der variable Teil der zum 1. Januar 2012 vorgesehenen Vergütungsabsenkung wird auf den 1. Juli 2011 vorgezogen. Die Absenkung kann damit bereits im 2. Halbjahr 2011 wirksam werden.
- Bei einem Marktvolumen oberhalb von 7500 MWp erfolgt ein weiterer Degressionsschritt von 3 % (bisherige Obergrenze 6500 MWp).
- Die Absenkung zum 1. Juli 2011 kann damit je nach Marktentwicklung bei einer Zubauprognose von mehr als 7500 MWp bis zu 15 % betragen (Bei einer Zubauprognose von nur 3500 MWp entfällt die vorgezogene Absenkung).
- Die Absenkung richtet sich nach der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011 (Bemessungszeitraum). Die Bundesnetzagentur rechnet anhand der Anlagenmeldungen in diesen Monaten das Marktvolumen für ein Jahr hoch.
- Die Degression zum 1. Januar 2012 entspricht zusammen mit der vorgezogenen Degression der gesetzlich festgelegten Gesamtdegression von maximal 24 %.
- Wegen der längeren Planungszeiten für Freiflächenanlagen soll die Absenkung für diese Anlagen zum 1. September 2011 erfolgen.
„Ausdruck ökonomischer Vernunft“
Röttgen: „Ich schlage dem Deutschen Bundestag vor, das EEG entsprechend dieser Vorschläge zu ändern. Gerade weil ich mich für einen weiteren Ausbau der Photovoltaik und den Erhalt des EEG einsetze, halte ich diese Maßnahmen für dringend erforderlich. Die Unterstützung durch die Branche selbst zeugt von einem hohen Verantwortungsbewusstsein, ist aber auch Ausdruck ökonomischer Vernunft. Ein überhitzter Markt führt zu stark schwankenden Preisen und schadet damit letztlich auch der Wettbewerbsposition der deutschen Solarunternehmen.“
BDEW will Gesetz für technische Aufrüstung
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft ( BDEW ) hat den Vorschlag als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Allerdings dürfe „dies jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich trotz der beschlossenen Förderkürzung der starke Zubau für PV-Anlagen noch fortsetzen wird und die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz bedingten Förderkosten für alle Verbraucher im nächsten Jahr weiter steigen werden“, so Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW. Zugleich fordert der BDEW zur Sicherung der Systemstabilität eine gesetzlich verbindliche Regelung für die technische Aufrüstung von PV-Anlagen. Hintergrund: Derzeit geht der Großteil der PV-Anlagen technisch bedingt automatisch schlagartig vom Netz, wenn die Spannungsfrequenz bei über 50,2 Hz liegt.
„Es wurden nur Partikularinteressen berücksichtigt“
Handlungsbedarf sieht der Branchenverband dabei bei der technischen Ausstattung von PV-Anlagen. Dies müsse bei der geplanten Novelle des EEG ebenso berücksichtigt werden wie weitere Fragen zur Marktintegration der erneuerbaren Energien. Kritisch beurteilt der BDEW daher, dass bei den Gesprächen zur Kürzung der Solarförderung nur Partikularinteressen berücksichtigt worden seien. „Die Systemstabilität der Netze ist eines der zentralen Themen für den Umbau hin zu einer zukunftsfähigen, erneuerbaren Energieversorgung. Deshalb muss auch mit Netzbetreibern und anderen Erzeugern über die zu bewältigenden Herausforderungen gesprochen werden“, erklärte Müller. „Wie es schon jetzt teilweise bei Windenergieanlagen möglich ist, müssen künftig auch PV-Anlagen technische Systemdienstleistungen erbringen, damit eine konstante Spannung und Frequenz im Stromnetz möglich wird.“ ■