Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
BSW-Solar

Bundestag beschließt Solar-Förderkürzung

Die Solarstromförderung kann ab 1. Juli um 3 bis 15 % zusätzlich gekürzt werden. Die Förderanpassung greift aber nur, wenn der Zubau an Photovoltaik-Leistung in diesem Jahr entsprechend hoch ausfällt. Diese Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die von der Solarbranche mitgetragen wird, hat der Bundestag am 24. Februar 2011 beschlossen (Empfehlung des Umweltausschusses (17/4895)). Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen (17/4897), mit dem u.a. die Vergütungsabsenkung auf mehrere Schritte aufgeteilt werden sollte.

Absenkung soll Zubau begrenzen…


Laut Günther Cramer, Präsident des Bundesverbandes Solarwirtschaft ( BSW-Solar ), hält verabschiedete Regelung Klima- und Verbraucherinteressen im Einklang. Die vorgezogene, zubauabhängige Anpassung der Solarförderung werde dazu beitragen, dass sich der deutsche Photovoltaik-Markt auf einen jährlichen Zubau von 3 bis 5 GW p einpendelt.

…und so die EEG-Umlage stabilisieren


Die neue Regelung sieht eine schrittweise und am Marktzuwachs orientierte Reduzierung der Solarstromförderung vor. Dadurch soll eine langfristige Begrenzung der EEG-Umlage zur Markteinführung der Solarstromtechnologie auf rund 2 Ct/kWh ermöglicht werden. Die Solarstromumlage würde dann laut BSW-Solar gleichbleibend etwa 8 % vom Verbraucherstrompreis ausmachen. Dabei würde der Anteil von Solarenergie an der Stromerzeugung in Deutschland von rund 3 % in diesem Jahr auf rund 10 % im Jahr 2020 gesteigert.

Zubauprognose bestimmt Förderkürzung


Berechnungsgrundlage für die mögliche Förderkürzung ist die Entwicklung der Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen in den Monaten März bis Mai. Auf Basis dieses Zeitraums wird die Entwicklung für das Gesamtjahr prognostiziert. Im Falle eines sehr starken Zubaus wird ein Teil der ursprünglich erst für den Jahresanfang 2012 vorgesehenen Reduzierung der Fördersätze auf den 1. Juli 2011 vorgezogen. Wenn die Prognose einen Zubau von weniger als 3,5 GW p für 2011 erwarten lässt, erfolgt die Anpassung der Fördersätze erst zum Jahresanfang 2012. Die jüngste Förderänderung findet im Rahmen des Europaanpassungsgesetzes Erneuerbare Energie (EAG EE) statt und steht voraussichtlich am 18. März 2011 im Bundesrat zur Abstimmung. ■

Tags