Der Bundesverband Solarwirtschaft hat das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gewerbesteuer-Splitting von Solaranlagen begrüßt. Durch die Aufteilung werden ab 2013 auch die Standortgemeinden finanziell profitieren. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar): „Die Solarwirtschaft hat sich lange dafür eingesetzt, dass auch die Anwohner von Solarparks von der Stromerzeugung aus Photovoltaik-Anlagen finanziell profitieren. Diese Entscheidung dürfte die ohnehin hohe Akzeptanz von Solaranlagen bei Bürgern noch weiter steigern.“
Bislang fließen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer allein an die Gemeinde, in der der Solaranlagenbetreiber ansässig ist. Zukünftig sollen 70 % der Gewerbesteuereinnahmen in der Standortgemeinde und 30 % in der Betreibergemeinde entfallen. Da der Gesetzgeber jedoch eine Übergangszeit von zehn Jahren vorsieht, wird die neue Regelung zunächst nur für Neuanlagen gelten und erst ab 2023 für alle Solaranlagen. Dadurch soll den beteiligten Kommunen ausreichend Zeit gegeben werden, um sich auf die geänderte Rechtslage einzustellen. ■
BSW-Solar