Die Bundesregierung hat am 28. Februar 2014 beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Eröffnung des EU-Beihilfeverfahrens zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingereicht. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) teilte mit, man sei weiterhin fest davon überzeugt, dass das System des EEG inklusive der darin enthaltenen Entlastungsregeln für stromintensive Unternehmen keine staatliche Beihilfe darstellt und mit EU-Recht vereinbar ist. Die Klage diene der Wahrung der Rechtsposition Deutschlands, falls es wider Erwarten nicht gelingen sollte, zu einer Lösung im Dialog mit der EU-Kommission zu gelangen, so das BMWi.
Rainer Baake, Beamteter Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, betonte, es gehe nicht darum, eine Lösung vor Gericht anzustreben; diese solle vielmehr im Rahmen der derzeit laufenden Verhandlungen mit der EU-Kommission gefunden werden. Die Positionen lägen aber noch auseinander; der EU-Kommission sei es wichtig, Lösungen zu finden, die für ganz Europa passend sind. Allerdings bestünde für Deutschland eine besondere Situation, weil Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten keine der EEG-Umlage vergleichbare Belastung zu tragen hätten. ■
Weitere Infos zum EU-Hauptprüfverfahren zum EEG
Bunderegierung / BMWi