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Bundeskartellamt

Durchsuchungen im Sanitärgroßhandel

Das Bundeskartellamt hat am 6. März 2013 eine Durchsuchung im Bereich des Sanitärgroßhandels durchgeführt. Die Behörde ist dabei dem Verdacht nachgegangen, dass Sanitärgroßhändler ein System der Preiskoordinierung betreiben, das die Preisabstimmung zwischen den Großhändlern bezweckt und zu Kartellpreisen gegenüber den Installateuren führt.

Die Durchsuchung erfolgte zeitgleich an insgesamt 14 Standorten, darunter auch Privatwohnungen. An der Aktion waren 40 Mitarbeiter des Bundeskartellamtes beteiligt, unterstützt von 49 Mitarbeitern von Polizei und Steuerfahndung. Weitere Informationen zu dem konkreten Verfahren, insbesondere zu den Namen der durchsuchten Unternehmen, wird das Bundeskartellamt bis zum behördlichen Abschluss des Verfahrens nicht veröffentlichen.

Das Bundeskartellamt hat klargestellt, dass eine Durchsuchung regelmäßig auf der Basis eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses erfolgt. Dieser setzt einen Anfangsverdacht für einen Kartellrechtsverstoß voraus. Die Durchführung einer Durchsuchung dient der Aufklärung des Sachverhalts und bedeute ausdrücklich nicht, dass sich die betroffenen Unternehmen und Personen tatsächlich eines Kartellrechtsverstoßes schuldig gemacht haben. Bis zum Abschluss des Verfahrens gelte die Unschuldsvermutung. ■