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Bundeskartellamt

Missbrauchsverfahren bei Wärmepumpenstrom eingeleitet

Das Bundeskartellamt hat Missbrauchsverfahren gegen Anbieter von Heizstrom eingeleitet. Die Behörde untersucht die Preisgestaltung bei der Belieferung von Verbrauchern mit Strom zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen und Elektro-Wärmepumpen. Die Ermittlungen betreffen ausschließlich den vom Bundeskartellamt als eigenständig angesehenen Markt für Heizstrom, in dem Markt es so gut wie keine alternativen Anbieter und damit auch keine Wechsel- und Ausweichmöglichkeiten für die Heizstromkunden gibt. Die Verfahren werden auf Basis des „Vergleichsmarktkonzepts“ geführt. Dabei werden die Preise bzw. Erlöse der verschiedenen Heizstromversorger verglichen. Das Bundeskartellamt prüft nicht die Preiserhöhungen einzelner Versorger, sondern deren Preisniveau im Vergleich zu anderen günstigen Vergleichsunternehmen.

Rund 2 Mio. Wohnungen werden elektrisch beheizt
Auf dem Markt für Heizstrom liegt der jährliche Verbrauch durch private Endverbraucher bei etwa 20 Mrd. kWh. Es werden ca. 4 % aller Wohnungen in Deutschland mit Strom beheizt, in absoluten Zahlen entspricht das ca. 2 Mio. Wohneinheiten. Die nun vom Bundeskartellamt zu untersuchenden Unternehmen beliefern ca. 1,2 Mio. Kunden. Dabei wurden auch preisgünstige Anbieter, die als Vergleichsunternehmen herangezogen werden können, von der Behörde angeschrieben. Die betroffenen Unternehmen befinden sich überwiegend im Süden und Westen Deutschlands, wo Nachtspeicherheizungen und auch Wärmepumpen stärker verbreitet sind. Erste Ergebnisse werden angesichts der Komplexität der Verfahren frühestens im Frühjahr 2010 vorliegen.

Bundesregierung: Bei Wärmepumpenstrom kein Wettbewerb
Bereits im Juli 2009 hatte die Bundesregierung festgestellt, dass Bezieher von „Wärmepumpenstrom“ kaum die Möglichkeit hätten, den Stromlieferanten zu wechseln und sich somit auch nicht den Preiserhöhungen der örtlichen Lieferanten entziehen könnten (TGAonline berichtete). In der Branche waren allerdings bisher eher Klagen darüber zu hören, dass es Regionen gibt, in denen keine Sondertarife für Wärmepumpen zur Verfügungen stehen. Tatsächlich gibt es aber sogar einen bundesweit gültigen Ökostromtarif für Wärmepumpen (TGAonline berichtete), der günstiger als üblicher Haushaltsstromtarife ist. ToR

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Externe Links und Links unserer Leser
Verivox.de:: Heizstrommarkt: Kein Wettbewerb in Sicht
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