Die EEG-Vergütungssätze für neu in Betrieb genommene Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) sinken nach Angaben der Bundesnetzagentur am 1. November 2013, am 1. Dezember 2013 und am 1. Januar 2014 jeweils um 1,4 %. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur: „Inzwischen ist deutlich erkennbar, dass sich der monatliche Zubau von PV-Anlagen verstetigt. Und die jährliche Zubauzahl bewegt sich zunehmend auf den gesetzlich festgelegten Zubaukorridor von 2,5 bis 3,5 GW/a zu. Mit einer Überschreitung von diesmal lediglich 559 MW/a ist hier ein starker Rückgang zu verzeichnen. Bei der letztmaligen Berechnung der Vergütungssätze für die Monate August bis Oktober 2013 wurde der Korridor noch um knapp 1500 MW/a überschritten.“
Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird monatlich angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 1 % vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2,5 bis 3,5 GW/a bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors würde dagegen dazu führen, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt. Für die jeweilige Degressionsberechnung bilden stets die zurückliegenden zwölf Monate die Datengrundlage. Im Rahmen der aktuellen Absenkung der Vergütungssätze sind dies die Zubauzahlen der Monate Oktober 2012 bis September 2013. Die Annäherung des Zubaus neuer PV-Anlagen an den Zubaukorridor ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die zubaustarken Monate Juli, August und September 2012 nun nicht mehr in die Bemessungsgrundlage einfließen. ■
Vergütungssätze für eingespeisten Strom aus PV-Anlagen
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Anlagen nach § 32 Abs. 2 EEG (Dachanlagen) | |||
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bis 10 kWp | bis 40 kWp | bis 1 MWp | bis 10 MWp |
Inbetriebnahme ab 01.11.2013 |
14,07 Ct/kWh | 13,35 Ct/kWh | 11,91 Ct/kWh | 9,74 Ct/kWh |
Degression | 1,4 % | |||
Inbetriebnahme ab 01.12.2013 |
13,88 Ct/kWh | 13,17 Ct/kWh | 11,74 Ct/kWh | 9,61 Ct/kWh |
Degression | 1,4 % | |||
Inbetriebnahme ab 01.01.2014 |
13,68 Ct/kWh | 12,98 Ct/kWh | 11,58 Ct/kWh | 9,47 Ct/kWh |
Degression | 1,4 % | |||
Daten: Bundesnetzagentur |
Bekanntmachung der Vergütungssätze im Bundesanzeiger BAnz AT 31.10.2013 B6