Die EEG-Vergütungssätze für neu in Betrieb genommene Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) sinken nach Angaben der Bundesnetzagentur am 1. Februar 2014, am 1. März 2014 und am 1. April 2014 jeweils um 1,0 %. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur: „Die Zubauzahl liegt mit 3,3 GW/a erstmals seit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2012 innerhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2,5 bis 3,5 GW/a.
Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird monatlich angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 1 % vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2,5 bis 3,5 GW/a bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors würde dagegen dazu führen, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.
Für die jeweilige Degressionsberechnung bilden stets die zurückliegenden zwölf Monate die Datengrundlage. Im Rahmen der aktuellen Absenkung der Vergütungssätze sind dies die Zubauzahlen der Monate Januar 2013 bis Dezember 2013. Ein Vergleich des Zubaus im Jahr 2013 (3,3 GW) mit dem Zubau im Jahr 2012 (7,6 GW) ergibt eine Abnahme um ungefähr 57 %. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass sehr zubaustarke Monate, wie die nach Inkrafttreten der EEG-Novelle im Jahr 2012, nun nicht mehr in die Bemessungsgrundlage einfließen. Vor einem Jahr waren deswegen die EEG-Vergütungssätze von Februar bis April 2013 jeweils um 2,2 % gesunken. ■
Vergütungssätze für eingespeisten Strom aus PV-Anlagen
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Anlagen nach § 32 Abs. 2 EEG (Dachanlagen) | |||
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bis 10 kWp | bis 40 kWp | bis 1 MWp | bis 10 MWp |
Inbetriebnahme ab 01.02.2014 |
13,55 Ct/kWh | 12,85 Ct/kWh | 11,46 Ct/kWh | 9,38 Ct/kWh |
Degression | 1,0 % | |||
Inbetriebnahme ab 01.03.2014 |
13,41 Ct/kWh | 12,72 Ct/kWh | 11,35 Ct/kWh | 9,28 Ct/kWh |
Degression | 1,0 % | |||
Inbetriebnahme ab 01.04.2014 |
13,28 Ct/kWh | 12,60 Ct/kWh | 11,23 Ct/kWh | 9,19 Ct/kWh |
Degression | 1,0 % | |||
Daten: Bundesnetzagentur |
Bekanntmachung der Vergütungssätze im Bundesanzeiger BAnz AT 31.01.2014 B4