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Bundesnetzagentur

2014-05/07: PV-Förderung sinkt um 1,0 %

Die EEG-Vergütungssätze für neu in Betrieb genommene Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) sinken nach Angaben der Bundesnetzagentur am 1. Mai 2014, am 1. Juni 2014 und am 1. Juli 2014 jeweils um 1,0 %.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur: „Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit etwa 3,0 GW/a erneut innerhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2,5 bis 3,5 GW/a. Dies war im vorherigen Berechnungszeitraum mit 3,3 GW erstmals seit der Reform des EEG im Jahr 2012 der Fall.“

Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird monatlich angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 1 % vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2,5 bis 3,5 GW/a bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors würde dagegen dazu führen, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.

Für die jeweilige Degressionsberechnung bilden stets die zurückliegenden zwölf Monate die Datengrundlage. Im Rahmen der aktuellen Absenkung der Vergütungssätze sind dies die Zubauzahlen der Monate April 2013 bis März 2014. Ein Vergleich des Zubaus des ersten Quartals 2014 von 460 MW mit dem gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres (776 MW) ergibt trotz der wesentlich günstigeren Witterungsbedingungen eine Abnahme um ungefähr 41 %. Diese Entwicklung dürfte neben der stetigen Absenkung der Vergütung auch auf die Diskussionen rund um die Novelle des EEG und die Einführung einer EEG-Abgabe auf Eigenstrom zurückzuführen sein. ■

Vergütungssätze für eingespeisten Strom aus PV-Anlagen


Anlagen nach § 32 Abs. 2 EEG (Dachanlagen)

bis 10 kWp bis 40 kWp bis 1 MWp bis 10 MWp
Inbetriebnahme
ab 01.05.2014
13,14 Ct/kWh 12,47 Ct/kWh 11,12 Ct/kWh 9,10 Ct/kWh
Degression 1,0 %
Inbetriebnahme
ab 01.06.2014
13,01 Ct/kWh 12,34 Ct/kWh 11,01 Ct/kWh 9,01 Ct/kWh
Degression 1,0 %
Inbetriebnahme
ab 01.07.2014
12,88 Ct/kWh 12,22 Ct/kWh 10,90 Ct/kWh 8,92 Ct/kWh
Degression 1,0 %
Daten: Bundesnetzagentur


Bekanntmachung der Vergütungssätze im Bundesanzeiger BAnz AT 30.04.2014 B8