Weil der Zubau neuer Photovoltaik-Anlagen erstmals unterhalb des gesetzlichen Korridors liegt, sinken die Vergütungssätze für PV-Anlagen laut einer Mitteilung der Bundesnetzagentur im Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis zum 1. Dezember 2014 jeweils zum Monatsersten nur noch um 0,25 %. Für die Berechnung der Degression bilden die vergangenen zwölf Monate die Datengrundlage. Im Rahmen der aktuellen Absenkung der Vergütungssätze sind dies die Zubauzahlen der Monate September 2013 bis August 2014.
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur: „Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit etwa 2397 MW knapp unterhalb des im Rahmen der EEG-Reform gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2400 bis 2600 MW.“ Im letzten Berechnungszeitraum hatte der Zubau mit ca. 3000 MW noch innerhalb des Zubaukorridors des alten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 2012 (2500 bis 3500 MW) gelegen.
Einspeisevergütung in Abhängigkeit vom Zubau
Die Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen nach dem EEG wird monatlich angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 0,5 % vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2400 bis 2600 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt (bei einer Unterschreitung des Zubaukorridors um mehr als 1400 MW).
Gesamtzubau beträgt bereits 37,837 GW
Die Bundesnetzagentur ist für die Registrierung der, nach dem EEG geförderten, PV-Anlagen zuständig. Darüber hinaus ermittelt sie die neuen Einspeisevergütungen und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger und auf ihren Internetseiten.
Für die Bestimmung des Gesamtausbaus der nach EEG geförderten PV-Anlagen wurden die Zahlen des PV-Meldeportals um die Daten für das bislang unvollständig erfasste Jahr 2009 durch Schätzungen der Bundesnetzagentur auf Grundlage der Daten der Übertragungsnetzbetreiber um 644 MW ergänzt. Der gesetzlich festgelegte Deckel von 52 GW Gesamtausbau mit Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie wird nun laut Bundesnetzagentur aufgrund einer gefestigteren Datengrundlage bestimmt. Zum 31. August 2014 betrug der Gesamtzubau 37,837 GW. ■