Der Bundesrat hat in einer Entschließung (105/11(B)) im Rahmen der Zustimmung zum „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien – EAG EE)“ bedauert, dass die Förderung der erneuerbaren Wärmeenergie, insbesondere nach dem Marktanreizprogramm, auch weiterhin einem „Stop and Go“ unterworfen ist. Für das Marktanreizprogramm sei eine deutliche Erhöhung der Haushaltsansätze notwendig, damit die notwendige Planungssicherheit für Investitionen gewährleistet ist. Das Marktanreizprogramm sei ein unverzichtbares Förderinstrument zum Ausbau erneuerbarer Energien bei der Wärmversorgung. Es leiste auch eine wichtige Unterstützung für kommunale Investitionen in eine Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien. Zuvor hatte die Bundesregierung eine Aufforderung des Bundesrats abgelehnt, im Rahmen des EAG EE eine Verbesserung der Fördersituation im EEWärmeG vorzunehmen (Bericht von TGA Fachplaner).
Mehr Geld für Sanierungen gefordert
Mit der gleichen Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, für eine ausreichende Finanzausstattung des CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms der KfW zu sorgen und die Mittelausstattung gegenüber den bisherigen Haushaltsansätzen deutlich aufzustocken. Das CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm solle mindestens mit dem in 2009 zur Verfügung stehenden Finanzvolumen (rund 2,25 Mrd. Euro) fortgeführt werden und gezielt auch den Kommunen zugutekommen, damit sie ihrer Vorbildfunktion nach dem Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien gerecht werden könnten. ■