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Bundestag verweigert “echte“ EnEV

Der Bundestag hat am 10. Mai einen Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU und FDP abgelehnt, der aus der EnEV eine echte EnEV (siehe TGA-Kommentar) hätte machen können. Die Hoffnungen von TGA-Planern, Energieberatern und Architekten nach einer Korrektur der als falsch und lobbygetriebenen EnEV-Version der Bundesregierung haben sich damit vorerst zerschlagen. Zum Inkrafttreten muss die EnEV2007 jetzt nur noch im Bundesrat abgesegnet werden. Bisher gilt die Zustimmung in der Länderkammer durch den Abstimmungsprozess im Vorfeld als sehr sicher. Um zumindest eine Verschärfung des Anforderungsniveaus durchzusetzen, müsste sich jetzt schon noch ein Ministerpräsident couragiert aus der Deckung wagen.

Hintergrund:
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der die Bundesregierung auffordern sollte  

  • die aus der Anhörung im Dezember 2006 resultierenden Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) dem Parlament vorzulegen;
  • die EnEV in die parlamentarische Beratung zu bringen;
  • zu gewährleisten, dass der Energieausweis ein möglichst einheitliches und ausreichend genaues Instrument zur Erhebung der energetischen Qualität von Gebäuden darstellt, dass seine Aussagen leicht verständlich und nachvollziehbar sind und die Vergleichbarkeit unterschiedlicher Wohnungen und Häuser garantiert ist;
  • für die verbindliche Einführung des Bedarfsausweises für alle Gebäudetypen zu sorgen;
  • eine einheitliche Behandlung aller Gebäudetypen unabhängig vom Baujahr sowie das einheitliche Inkrafttreten der Verordnung für alle Gebäudetypen sicherzustellen;
  • zu garantieren, dass zur Erstellung eines Energieausweises grundsätzlich mindestens ein Ortstermin für den Gutachter vorgeschrieben wird;
  • den Energieausweis mit einem eindeutigen Hinweis zu versehen, dass er nicht die Grundlage für eine qualifizierte Sanierungsempfehlung und/oder gar für eine energetische Sanierungsmaßnahme darstellt, sondern lediglich eine Einordnung der energetischen Qualität des jeweiligen Gebäudes ermöglicht;
  • dafür zu sorgen, dass die Sanierungsempfehlungen einen eindeutigen Hinweis enthalten, dass energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen nur auf der Basis von detaillierten Bedarfsberechnungen und auf das Gebäude abgestimmten Sanierungsmaßnahmen durch einen anerkannten Fachmann vorzunehmen sind;
  • zu gewährleisten, dass energetische Sanierungsmaßnahmen, die mit öffentlichen Fördermitteln finanziert werden, verbindlich einer fachlichen Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen und der Testierung des verbesserten Energiebedarfs stichprobenartig von einem Sachverständigen zugeführt werden;
  • dem Vorschlag der EU-Richtlinie zu folgen und den Energieausweis Mietern oder Käufern auszuhändigen;
  • den in der EU-Richtlinie geforderten Einsatz erneuerbarer Energien ohne Einschränkung umzusetzen;
  • die Qualität der Energieausweise durch qualifizierte Ausweisaussteller sicherzustellen und ein einheitliches Zertifizierungsverfahren einzuführen und die Energieeffizienzanforderungen von Neubauten um 20% im Vergleich zur EnEV 2002 zu erhöhen. ToR

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