Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) hat die Entscheidung des Umweltministeriums in Baden-Württemberg begrüßt, die Tiefenbegrenzung für Erdwärmesonden-Bohrungen (Bericht von TGA Fachplaner) mit sofortiger Wirkung aufzuheben. „Die seit August geltende Begrenzung der Bohrtiefe auf das erste Grundwasser-Stockwerk kam faktisch einem Bohrstopp gleich“, berichtet BWP-Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski. Umweltminister Franz Untersteller betonte in einer Pressemitteilung, dass die Einigung mit der Branche über Qualitäts- und Versicherungsstandards Voraussetzung für die Aufhebung der Tiefenbegrenzung war.
Für eine Bohrung über mehrere Grundwasserleiter ist nun allerdings in Baden-Württemberg eine verschuldensunabhängige Versicherung Pflicht. Der BWP hatte dazu ein spezielles Versicherungskonzept initiiert, das einen wichtigen Baustein des neuen Sicherheitspakets bildet (Bohrversicherung für unter 300 Euro). Die Bohrversicherung übernimmt gewissermaßen in Vorleistung die Entschädigung von Haus- und Wohnungseigentümern, wenn es in Folge einer Geothermiebohrung zu Schäden an ihren Gebäuden gekommen ist.
In Kooperation mit dem GtV – Bundesverband Geothermie hat der BWP zudem eine Notfallhotline für Bohrunternehmen eingerichtet. Außerdem wurde zusammen mit dem GtV und der SHK-Innung Baden-Württemberg ein Schulungskonzept für Bohrfirmen erstellt, das die geologischen und hydrogeologischen Besonderheiten des Bundeslands berücksichtigt. „Durch das rasche und geschlossene Auftreten der Branche konnten wir einen längeren Bohrstopp vermeiden, der für viele der zumeist kleineren und mittelgroßen Bohrbetriebe das wirtschaftliche Aus bedeutet hätte“, erklärt Stawiarski.
Anmerkung der TGA-Redaktion: Nach der Tiefenbegrenzung als Reaktion auf Schäden nach einer Geothermiebohrung Ende Juli 2011 in Eltingen bei Leonberg, hat „die Branche“ einen tollen Job gemacht. Gemessen an der zu bewältigenden Aufgabe ist die Umsetzungszeit eine Meisterleistung. Etwas irritierend ist allerdings, dass die Bohrversicherung „nur“ Schäden bis 1 Mio. Euro abdeckt. Für Eltingen hat die Allianz AG als Haftpflichtversicherer der Bohrfirma vorsorglich angekündigt, maximal 3 Mio. Euro für die Sanierung der 25 betroffenen Häuser bereitzustellen, bei einer höheren Gesamtsumme werde dann die Deckungssumme aufgeteilt. Eine Schadensumme von 1 Mio. Euro ist offensichtlich schnell erreicht. Zwar müssen nun BWP-Bohrunternehmen auch eine Haftpflichtversicherung von mindestens 5 Mio. Euro nachweisen – wenn künftig bei den deutlich ausgeweiteten Qualitätssicherungsmaßnahmen aber doch einmal ein größerer Schaden auftritt, wird um die Schuldfrage eventuell noch härter und länger gerungen werden als bisher. Der Schutz unbeteiligter Dritter wäre dann nur begrenzt erreicht. ■
BWP