Der Deutsche Energieholz- und Pelletverband (DEPV) appelliert an den Bundesrat, bei seiner Sitzung am 16. Oktober 2009 den vorliegenden Entwurf der novellierten Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV, Download des Entwurfs) zu verabschieden. DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele: „Die moderne Holzenergie braucht Planungssicherheit. Sie hat ein großes Interesse daran, dass die 1. BImSchV in der, dem Bundesrat vorliegenden Version, möglichst schnell verabschiedet wird und baldmöglichst in Kraft treten kann.“ Die Novelle wird am 1. Oktober in den Bundesratausschüssen beraten.
Pelletverband sieht keine technischen Probleme
Strengere Feinstaubgrenzwerte würden die positive Entwicklung der Holzenergie keinesfalls bremsen, wie Bentele betonte. Im Gegenteil: Wenn der moderne Energieträger Holz künftig sein Potenzial abrufen, das heißt, die Anlagenzahl deutlich erhöhen wolle, müsse er höchsten Anforderungen an die Luftreinhaltung gerecht werden. Laut Bentele ist die Branche in der Lage, die in der Novelle geforderten technischen Anforderungen zur Feinstaubemission von Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzfeuerungen umzusetzen.
Deutscher Bauernverband verlangt Änderungen
Anders sieht dies der Deutsche Bauernverband (DBV). Neben einigen Verbesserungen würde die Verabschiedung des Entwurfs gravierende Rückschritte für die Wärmenutzung aus Biomasse bringen. Kritisch sieht der DBV die verschärften Emissionsgrenzwerte für Staub, die ab 2015 gelten sollen. Diese seien für Biomasse-Feuerungen so streng gefasst, dass kaum praxisreife Anlagen zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen werden. Es drohe ein Abwürgen der Holz- und Pellet-Heizungen. Für die Anpassung an neue Emissionsgrenzwerte müsse mehr Zeit gegeben werden.
Feinstaubvorwürfe müssen vom Tisch
Wie auch die Gerätindustrie, die den Entwurf der 1. BImSchV-Novelle unterstützt, geht der DEPV davon aus, dass die politisch gewollte Steigerung der energetischen Holznutzung in Kleinfeuerungsanlagen nur erreicht werden kann, wenn strenge Emissionsgrenzwerte über die 1. BImSchV verhindern, dass die Holzenergie ständig mit Feinstaubvorwürfen konfrontiert wird. Wer hier Abschwächungen fordert, würde nach der Einschätzung von Bentele den Entwicklungsspielraum für die Holzenergie erheblich einschränken. ToR
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