Die derzeit vorbereitete Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bietet neue Möglichkeiten, die Flexibilisierung des konventionellen Kraftwerksparks voranzubringen. Denn gut regelbare Kraftwerke, die besonders schnell auf eine schwankende Nachfrage und volatile Stromeinspeisung aus Wind- und Sonnenenergie reagieren können, werden im Rahmen der Energiewende dringend benötigt. Darauf hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hingewiesen und die Regierungskoalition aufgefordert, die Chance zu nutzen und im anstehenden Gesetzgebungsverfahren entsprechende Korrekturen vorzunehmen.
Dezentrale Mini-KWK zur Deckung von Bedarfsspitzen
Konkret fordert die DUH, das Gesetz so auszugestalten, dass die Markteinführung kleiner, gasbetriebener Blockheizkraftwerke (BHKW), die zusammen ein „virtuelles Großkraftwerk“ bilden, im KWKG effektiv gefördert wird. Die einzelnen BHKW-Einheiten versorgen dabei Gebäude mit Wärme und das lokale Stromnetz mit elektrischer Energie. Im Konzept des „virtuellen Großkraftwerks“ wird der Einsatz vieler kleiner Kraftwerkseinheiten über eine Leittechnik zentral gesteuert. Angeschlossene Wärmespeicher sorgen dafür, dass die Erzeugung von Strom und Wärme weitgehend entkoppelt werden kann. So bestimmt nicht mehr der Wärmebedarf, wann die KWK-Anlage anspringt, sondern der Strombedarf. Strom wird exakt dann erzeugt, wenn er wegen der täglichen Bedarfsspitzen oder einer Windflaute gebraucht wird.
Zügige Installation ist möglich
„Wir sind überzeugt, dass virtuelle Kraftwerke auf Basis vieler kleiner, stromgeführter KWK-Anlagen einen wesentlichen Beitrag liefern können für die notwendige Flexibilisierung unseres Kraftwerksparks. Derzeit kann das Konzept helfen, insbesondere in Süddeutschland den beschleunigten Zubau erneuerbarer Stromerzeugungskapazitäten aus Sonne und Wind zu ergänzen“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Die Anlagen seien nicht nur in der Lage, sehr schnell auf Lastschwankungen zu reagieren. Sie könnten auch zügig und ohne langwierige Genehmigungsverfahren „in jeden Keller eines Mehrfamilien- oder Bürohauses eingebaut werden“.
Bundesrat soll Regierungsentwurf korrigieren
Die Leiterin Klimaschutz und Energiewende der DUH, Cornelia Ziehm, kritisierte, dass die Bundesregierung in ihrer im Dezember 2012 im Kabinett verabschiedeten Gesetzesnovelle, zwar erstmals die Förderung von Wärmespeichern möglich gemacht habe, dabei aber ausgerechnet das Konzept der virtuellen Kraftwerke unberücksichtigt geblieben sei. Ziehm: „Kraft-Wärme-Kopplung war bisher eine Methode zur hocheffizienten Erzeugung von Strom und Wärme. Jetzt kann sie darüber hinaus ein wichtiger Baustein bei der Flexibilisierung des konventionellen Kraftwerksparks werden und so die Energiewende befeuern. Das haben leider noch nicht alle in der Bundesregierung verstanden“. Ziehm rief die Koalitionsfraktionen und die Länder im Rahmen der Verhandlungen im Bundesrat auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren entsprechende Korrekturen des Förderrahmens vorzunehmen.
ZuhauseKraftwerke als Vorbild
Als Beispiel benennt die DUH das SchwarmStrom-Konzept von LichtBlick (Bericht von TGA Fachplaner). Tausende ZuhauseKraftwerke – Blockheizkraftwerke mit nachgeschaltetem Wärmespeicher – sollen dabei zusammengeschaltet werden und gezielt dann Strom liefern, wenn der Strom im Netz rar und teuer ist. Gut 20.000 der ZuhauseKraftwerke, jedes mit einer elektrischen Leistung von 19 kW, ergeben beispielsweise eine mit einem großen Gaskraftwerksblock der heute üblichen 400-MW-Klasse vergleichbare Leistung. Vorteil der dezentralen Erzeugung sind laut DUH: Große Stromtrassen werden nicht benötigt, Widerstand von Bürgern ist nicht zu erwarten und die Mini-BHKW können noch schneller gestartet und abgeschaltet werden als ein modernes Gaskraftwerk.
Befristeter KWK-Aufschlag für die Markteinführung
Die DUH hält es für wünschenswert, dass das Konzept virtueller Kraftwerke bei der Umsetzung der Energiewende eine wesentliche Rolle spielt. „Ob sich das Konzept durchsetzt und es andere Hersteller von Blockheizkraftwerken übernehmen, hängt jetzt davon ab, ob die KWK-Novelle ausreichende Anreize zur Markteinführung setzt“, erklärte Ziehm. Das kürzlich von der Bundesregierung, unabhängig von der KWKG-Novelle, neu aufgelegte Programm zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen (Bericht von TGA Fachplaner) sei ein Schritt in die richtige Richtung, reiche aber zur Etablierung virtueller Kraftwerke der vorgeschlagenen Größe nicht aus. Es gehe „nicht um eine Dauersubvention, sondern um einen befristeten KWK-Aufschlag zur Markteinführung, der sich auf den Stromrechnungen praktisch nicht bemerkbar machen würde.“ ■