Hauswasserzähler werden in jedem Gebäude in Deutschland installiert, ob in Neubauten oder wiederkehrend nach Ablauf der Eichfrist. Im Rahmen seiner Aufgaben zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität und des Verbraucherschutzes hat der Deutsche Fachverband für Luft- und Wasserhygiene (DFLW) in den vergangenen Wochen fabrikneue Hauswasserzähler in einem akkreditierten Prüflabor auf deren Hygienezustand untersuchen lassen. Die Prüfergebnisse sind aus der Sicht von Gebäudeeignern und Verbrauchern niederschmetternd.
„Nicht für Trinkwasser-Installationen geeignet“
Bei 75 % der getesteten, fabrikneuen Hauswasserzähler wurden unzulässig hohe Bakterienkonzentrationen im wasserführenden Bereich der Zähler festgestellt. Somit sind sie nach geltendem Recht und den daraus resultierenden hygienischen Anforderungen nicht für den Einbau und Verwendung in Trinkwasser-Installationen geeignet. Bei 50 % der Zähleinrichtungen wurde der gesundheitsgefährdende Risikokeim Pseudomonas aeruginosa in Konzentrationen von mehr als 200 KBE je 100 ml Prüflösung nachgewiesen. Winfried Hackl, der Geschäftsführer des DFLW, weist darauf hin, dass der Einbau von verkeimten Hauswasserzählern zu einer unkontrollierten Verschleppung von Keimen bis an jede Entnahmestelle in Gebäuden führen kann.
Qualitätssicherungsmaßnahmen und -kriterien festlegen
Diese Untersuchung offenbart scheinbar erhebliche Lücken in der Qualitätssicherung, dies sowohl bei Herstellern als auch bei Wasserversorgungsunternehmen. Aus Sicht des DFLW werden durchaus Produkte in Verkehr gebracht, die nicht den hygienischen Anforderungen entsprechen und somit nicht den Erwartungen von Verbrauchern entsprechen. Häufig führe eine inakzeptable Trinkwasserbeschaffenheit an den Verbraucherarmaturen fälschlicherweise zu Schuldzuweisungen in die Richtung von Fachinstallateuren oder Gebäudebetreibern, welche jedoch kaum ursächlich dafür verantwortlich sind. Hackl regt an, dass schnellstens Qualitätssicherungsmaßnahmen und -kriterien in den beteiligten Fachkreisen festgelegt und umgesetzt werden, sodass jederzeit in Deutschland das Trinkwasser aus dem Hahn unbedenklich verzehrt werden kann. ■