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EEG-Novelle

Länder wollen Sonnensteuer abmildern

Im Bundesrat formiert sich nach Auskunft des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung, künftig eine Energiewende-Abgabe auf Solarstrom zu erheben. In der Länderkammer zeichne sich eine Mehrheit dafür ab, Solarstrom für die Eigen- und Mieterversorgung künftig mit einer deutlich geringeren EEG-Umlage zu belasten als von der Bundesregierung geplant.

Eine Mehrheit von zehn Landesumweltministern und acht Landeswirtschaftsministern votierte laut BSW-Solar in den Ausschusssitzungen des Bundesrats dafür, die Energiewende-Abgabe auf 15 beziehungsweise 20 % zu begrenzen (derzeit wären das rund 0,9 beziehungsweise 1,2 Ct/kWh). Der Kabinettsentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Novelle) sieht hingegen vor, solare Selbstversorger oberhalb einer Bagatellgrenze von 10 kWp in den meisten Fällen mit 50 % der EEG-Umlage zu belasten (rund 3,1 Ct/kWh), die Direktversorgung von Mietern vom Dach der Vermieter sogar mit 100 % der Kostenumlage (rund 6,2 Ct/kWh). Lediglich Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis 10 kWp – das klassische Eigenheim-Segment – sollen von der Abgabe befreit bleiben.

Sonnensteuer macht Neuanlagen unrentabel


Nach Einschätzungen von BSW-Solar würde das von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel initiierte Vorhaben einer derartigen „Sonnensteuer“ einen Großteil künftiger Photovoltaik-Vorhaben unrentabel machen. Diese Bewertung wird nun auch von Fachressorts der Bundesländer Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Hessen, Saarland, Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein und Brandenburg geteilt. In den nächsten Wochen befasst sich auch der Deutsche Bundestag mit dem Energiewende-Gesetz, dessen Änderungen zum 1. August 2014 in Kraft treten sollen.

Welche Empfehlungen der Bundesratsausschüsse (Bundesratsdrucksache 157/1/14 , 77 Seiten) von den Ländern in der Bundesratssitzung am 23. Mai 2014 beschlossen werden, bleibt abzuwarten. Beispielsweise gibt es auch Empfehlungen, die Bagatellgrenze von 10 auf 30 oder 100 kW p anzuheben. Genauso gibt es einen Änderungsvorschlag, der die Befreiung des Kraftwerkseigenverbrauchs von Kern- und Kohlekraftwerken von der EEG-Umlage aufhebt. Durchsetzen kann der Bundesrat seine Stellung nehmenden Beschlüsse zur EEG-Novelle nicht, letztendlich entscheidet der Bundestag über die Änderung des EEG. Im weiteren Verlauf wäre die schärfste Waffe des Bundesrats, einen Gesetzesbeschluss des Bundestags in einem Vermittlungsausschuss nachzuverhandeln.

Verfassungsrechtliche Bedenken


Inzwischen liegen auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regierungspläne vor, Solarstrom für die Selbst- und Mieterversorgung ohne Durchleitung des öffentlichen Netzes mit der EEG-Umlage zu belasten und gleichzeitig den industriellen Bezug von Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken weitgehend von den Kosten der Energiewende zu befreien. Dies ergab ein Rechtsgutachten, das BSW-Solar gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jüngst veröffentlicht hat. ■