Für 2012 und 2013: Maximaler Zubau von 3,5 GW/a
Doch nun geht es nicht mehr um Kostenbegrenzung (die nach Expertengutachten gar nicht mehr erforderlich ist, siehe unten), sondern nach einem Papier von Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium offen kommuniziert um eine Rückführung des Zubaus. Für die Jahre 2012 und 2013 soll ein Zubau von 2,5 bis 3,5 GW/a geduldet werden, danach soll der Zielkorridor um jährlich 0,4 GW/a, bis er 2017 zwischen 0,9 und 1,9 GW liegt, abgesenkt werden – notfalls mit der kurzfristigen Nachsteuerung der Vergütung über eine Verordnungsermächtigung. Also: Planwirtschaftlich vorgegebene Zubau mit sinkendem Niveau innerhalb eines Reaktionskorridors.
Einmalabsenkung, monatliche Degression, neue Klassen
Um den Zubau in diesen Korridor zu bremsen, ist folgendes vorgesehen:
- Künftig (Anmerkung: vermutlich ab 9. März 2012) gibt es nur noch drei Kategorien von Anlagen (Dachanlagen bis 10 kW, Dachanlagen bis 1000 kW, große Anlagen von 1000 kW bis 10 MW (Dach und Freiflächen), keine Vergütung für Anlagen größer 10 MW. Besonders deutlich wirken sich darum die nachfolgenden Kürzungen in der Anlagengröße über 10 bis 100 kW aus.
- Ab 1. Mai 2012 soll die Degression durch eine monatliche Absenkung der Vergütungssätze um 0,15 Ct/kWh erfolgen.
- Für alle Neuanlagen soll ein „Marktintegrationsmodell“ (ab 1. Januar 2013) im EEG eingeführt werden. Konkret bedeutet dies, dass zunächst eine Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge auf 85 bzw. 90 % (je nach Anlagengröße). Gleichzeitig soll die Eigenverbrauchsregelung für Neuanlagen entfallen.
- Zum 9. März 2012 sollen durch eine Einmalabsenkung die Vergütungssätze abgesenkt werden:
- Anlagen bis 10 kW: auf 19,5 ct/kWh (–20,2 %)
- Anlagen bis 1000 kW: auf 16,5 ct/kWh (–24,9 %; –29,0 % bis 100 kW)
- Anlagen bis 10 MW: auf 13,5 ct/kWh (–24.7…26,4 %) - Um künftig schneller auf die Marktentwicklung reagieren zu können, soll das Bundesumweltministerium ermächtigt werden, im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium mit einer Verordnung kurzfristig nachzusteuern. Mit der neuen Verordnungsermächtigung werden im Falle der Über- oder Unterschreitung des Zubaukorridors Änderungen an der monatlichen Absenkung und an der Höhe der Vergütung ermöglicht.
„So kann die Energiewende nicht gelingen“
Umweltverbände und die Photovoltaik-Branche und sind über die Änderungsvorschläge empört. Zahlreiche Solarfirmen haben heute deutschlandweit gegen die Kürzungspläne demonstriert. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar): „Was hier geplant ist, ist ein Solar-Ausstiegsgesetz. Nun soll Solarstrom der Stecker gezogen werden. So kann die Energiewende nicht gelingen. Die Existenz von vielen zehntausend Arbeitsplätzen in einer der wichtigsten Zukunftsbranchen steht auf dem Spiel. Bundeswirtschaftsminister Rösler und die Interessen der großen Energiekonzerne haben sich durchgesetzt. Jetzt droht ein gewaltiger Rollback in der Umwelt- und Energiepolitik.“
„Kraftvoller PV-Ausbau erhöht Strompreis kaum“
BSW-Solar kritisiert, dass als Begründung für Förderkürzungen oft die Markteinführungskosten für die bis heute installierten Photovoltaik aufgeführt wurden. Energieexperten haben jedoch in den vergangenen Wochen wiederholt darauf hingewiesen, dass die zukünftig installierten Solarstromanlagen kaum noch Kosten verursachen – dafür aber Arbeitsplätze sichern und zur Energiewende beitragen. Nach Einschätzungen der Prognos AG würde ein weiterer kraftvoller Ausbau der Photovoltaik den Strompreis bis zum Jahr 2016 nur noch um rund 2 % erhöhen und sich gleichzeitig mit über 50 Mrd. Euro gesamtwirtschaftlich für Deutschland auszahlen. ■
BMU-BMWi-Einigungspapier und Degressionstabelle