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EnEG / EnEV

Nachtspeicheröfen: Ausstieg vom Ausstieg?

Am 16. Mai 2013 ist der Deutsche Bundestag der Empfehlung seines Bauausschusses gefolgt und hat im Rahmen der Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) u.a. beschlossen, den Rechtsrahmen für die mit der EnEV 2009 geregelte Außerbetriebnahme elektrischer Speicherheizsysteme (Nachtspeicheröfen, § 10a EnEV) wieder abzuschaffen (Bericht von TGA Fachplaner).

Bundesratsausschuss empfiehlt Streichung der Streichung


Dieser 4. Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), das unter anderem die rechtliche Grundlage für die Energieeinsparverordnung (EnEV) bildet, muss noch der Bundesrat zustimmen. Doch der Umweltausschuss des Bundesrats empfiehlt der Länderkammer, die Streichung zu streichen, bzw. diesbezüglich den Vermittlungsausschuss anzurufen. In der Beschlussvorlage für die Plenarsitzung am 7. Juni 2013 wird dies wie folgt begründet:

„Der Bundesrat teilt nicht die Auffassung, dass durch elektrische Speicherheizsysteme ein Beitrag zur Energiewende geleistet wird, indem diese überschüssigen Wind- und Sonnenstrom aufnehmen. Die auf Grund von Netzengpässen abgeregelte Strommenge aus erneuerbaren Energien betrug im Jahr 2011 circa 0,42 TWh, während der Verbrauch der derzeit noch bestehenden ca. 1,6 Mio. elektrischen Speicherheizsysteme bei 10 bis 15 TWh liegt. Auch bei einem weiteren dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien ist nicht davon auszugehen, dass mittelfristig ein entsprechender Stromüberschuss aus erneuerbaren Energien bereitsteht.“

Vermittlung könnte EnEV weiter verzögern


Die Anrufung des Vermittlungsausschusses könnte dazu führen, dass sich die endgültige Verabschiedung des geänderten Energieeinsparungsgesetzes so weit verzögert, dass der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause (5. Juli 2013) nicht mehr der EnEV-Novelle zustimmen kann (was allerdings bei Änderungswünschen auch noch keine Garantie für ein Zustandekommen der EnEV-Novelle wäre) und diese dann wohl erst nach der Bundestagswahl (22. September 2013) bzw. nach der Regierungsbildung verabschiedet wird.

Zwei EnEV-Novellen in 2014?


Das würde das bisher anvisierte Inkrafttreten der neuen EnEV-Regelungen Anfang 2014 um mindestens drei Monate, bei einem Regierungswechsel eher um mindestens sechs Monate, verzögern. Setzt sich der Umweltausschuss mit einer zweiten Empfehlung durch, würde es im Jahr 2014 zwei EnEV-Novellen geben: Der Umweltausschuss will erreichen, dass die Bundesregierung bereits bis zum 31. Dezember 2014 die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebäuden (in der EnEV) regeln muss. Der EnEG-Beschluss des Bundestags sieht dafür (gemäß Änderungsvorschlägen des Bundesrats) zwei Fristen vor: Vor dem 1. Januar 2017 (für Behördengebäude) bzw. vor dem 1. Januar 2019 für sonstige Gebäude. ■