Die meisten Neuerungen der EnEV treten sechs Monate nach der in Kürze anstehenden Verkündung der zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung in Kraft, also voraussichtlich im Mai 2014. Viele Änderungen wirken aufgrund ihrer konkreten Datierungen jedoch erst später oder deutlich später, beispielsweise die Absenkung des Primärenergiefaktors für Strom, die einstufige Verschärfung der Neubau-Grenzwerte und das Betriebsverbot für mehr als 30 Jahre alte Öl- und Gas-Standardheizkessel unter bestimmten Bedingungen.
Trotzdem bleibt den Akteuren aufgrund von Vorlaufzeiten und Wirksamkeitsbedingungen nicht viel Zeit, sich mit der EnEV 2014 und den daraus abzuleitenden Empfehlungen für Bauherren und Modernisierer anwendungssicher vertraut zu machen. Schon mit dem Inkrafttreten der EnEV 2014 sind auch zahlreiche Neuerungen rund um die Energetische Inspektion von Klimaanlagen zu beachten, die unter Umständen auch in die Vertragsgestaltung mit Inspektionskunden eingreifen können. ■