Die Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) ist für die in der Abstimmung befindliche EnEV 2009 erforderlich, der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) (16/10290) wird von Sachverständigen aber unterschiedlich beurteilt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 10. November 2008 deutlich. Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Dazu sind Nachrüstpflichten geplant, die die Gebäudeeigentümer unabhängig von geplanten eigenen Bau- oder Sanierungsvorhaben erfüllen sollen. Auch soll per Verordnung die Außerbetriebnahme elektrischer Speicherheizsysteme und Heizkessel festgelegt werden.
Während unter anderem der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, und der Vorsitzende des Verbandes Privater Bauherren (VPB), Thomas Penningh, den Entwurf begrüßten, kritisierte Professor Joachim Weimann aus Magdeburg die Vorlage als „Bärendienst für den Klimaschutz“.
Kritik an Empfehlungsbefugnis des Bezirksschornsteinfegers
Er habe „keine wesentlichen Kritikpunkte“ am Gesetzentwurf gefunden sagte Franz-Georg Rips und sprach von einem „gangbaren Weg“. „Kleinere Änderungswünsche“ äußerte Thomas Penningh vom VPB. So solle die Empfehlungsbefugnis zu Möglichkeiten des energieeffizienteren Wohnens nicht dem Bezirksschornsteinfeger verliehen werden. Für eine solche Befugnis müsse der nötige Sachverstand für einen ganzheitlichen Ansatz vorhanden sein. Die Qualifizierung des Schornsteinfegers reiche dazu nicht aus. Für Michael Geißler, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschland, sind hingegen die dazu getroffenen Regelungen „sinnvoll“.
Nachstromspeicherverbot: „Keine echte CO2-Einsparung"
Geißler begrüßte auch die vorgesehene Verpflichtung zur Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicheröfen. Aus Sicht des Magdeburger Professors Weimann dürfe das Verbot von Nachtspeicheröfen nicht isoliert von klimapolitischen Rahmenbedingungen betrachtet werden. Angesichts des Emissionshandels würden die durch das Verbot freiwerdenden CO2-Emmissionsrechte veräußert, sodass an anderer Stelle mehr CO2 emittiert werden könne. Es komme also nicht zu einer echten Einsparung, sondern lediglich zu einer Verlagerung der Emissionen. ToR
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