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FDP: Nachtspeicherheizungen nicht verbieten

Die FDP-Fraktion ist gegen ein pauschales Verbot von Nachtstromspeicherheizungen. Eine parlamentarische Expertenanhörung (wir berichteten hier) habe „gravierende Zweifel am klima- und energiepolitischen Sinn der Maßnahme geweckt“, schreiben die Liberalen in einem Antrag (16/11193). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (16/10290) sei in diesem Punkt aus mehreren Gründen „nicht sachdienlich und abzulehnen“.

Umweltnutzen wird bezweifelt
Die FDP-Fraktion bezweifelt, dass ein Verbot von Nachtstromspeicherheizungen geeignet ist, zur Senkung von CO2-Emissionen beizutragen. Außerdem weist die FDP darauf hin, dass Nachtstromspeicherheizungen von den Energieversorgungsunternehmen in der Vergangenheit insbesondere in der Nähe von Großkraftwerken gezielt gefördert worden seien. Durch das geplante Verbot würde das Vertrauen der Gebäudeeigentümer, die aufwendig umgebaut hätten, erschüttert, so die FDP-Fraktion. Die Liberalen fordern die Bundesregierung deshalb unter anderem auf, die Pläne zur erzwungenen Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen nicht weiter zu verfolgen.

Kommentar der TGA-Redaktion
Dass der Austausch von Nachtstromspeicherheizungen tatsächlich nicht zu einer Reduzierung von CO2-Emissionen führt, ist aufgrund der aktuellen Umweltpolitik zutreffend (Begründung hier). Allerdings sollte man dazu die Umwelt- und Energiepolitik korrigieren und nicht besonders ineffiziente Systeme alimentieren. Gravierender ist aber an dem FDP-Antrag etwas anderes: Das langfristige Verbot der Nachstromspeicherheizungen ist Bestandteil der Kabinettsvorlage der EnEV2009, der momentan die Bestätigung des Bundesrats fehlt, weil der Bundestag noch keine diesbezügliche Änderung des Energieeinsparungsgesetzes beschlossen hat. So droht jetzt ein auf einer der Sache nicht angemessenen Ebene ausgetragener Expertenstreit eine Rechtsverordnung zu blockieren, die ohne Zweifel zur Reduzierung von CO2-Emissionen beiträgt.
Daneben ist zu berücksichtigen, dass ein Großteil der Nachtsromspeicherheizungen in vermieteten Gebäuden installiert worden ist und die von der FDP angeführte Erschütterung in die Stabilität, Rationalität und Verlässlichkeit der Gesetzgebung zwar die Gebäudeeigentümer treffen könnte, das Nichtverbot aber bei den Mietern ebenso den Glauben an die Rationalität und Verlässlichkeit der Gesetzgebung erschüttern müsste. Im Übrigen würden klare Regelungen zur Außerbetriebsetzung auch den Mittelstand dazu veranlassen, in die Entwicklung kostengünstiger Austauschlösungen zu investieren. Erste Lösungen mit deutlicher Effizienzsteigerung sollen nach Informationen der TGA-Redaktion schon auf der ISH 2009 vorgestellt werden. ToR

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