Die Arbeitsgruppe Instandhaltung und Reinigung raumlufttechnischer Einrichtungen im Fachverband Gebäude-Klima (FGK) hat eine TÜV-Zertifizierung für die Einhaltung aktueller Mindest-Qualitätsstandards im Bereich der Hygiene bei raumlufttechnischen Anlagen eingeführt. Der Anforderungskatalog für die TÜV-Zertifizierung basiert auf dem 2004 eingeführten FGK-Ehrenkodex. Bisher konnte die Einhaltung der Selbstverpflichtung aber durch das FGK nicht kontrolliert werden. Abgedeckt werden die Wasserhygiene, Instandhaltung von RLT-Anlagen, Reinigung von RLT-Anlagen sowie Reinigung von Küchenabluftanlagen. „Mithilfe des neuen Zertifikats können unsere Mitgliedsunternehmen gegenüber ihren Kunden auf transparente Weise einen definierten Qualitätsstandard und damit auch ihre Fachkompetenz dokumentieren“, beschreibt Michael Schrake, Vorsitzender der FGK-Arbeitsgruppe die Zielsetzung der Aktion.
Wichtige Orientierung für Auftraggeber
Die neue TÜV-zertifizierte Instandhaltung und Reinigung von raumlufttechnischen Anlagen gemäß dem FGK-Ehrenkodex bietet allen öffentlichen und privaten Auftraggebern eine wichtige Orientierung. Denn sie haben nun die Gewähr, dass die ausführenden Unternehmen alle für den Bereich der Instandhaltung und Reinigung von raumlufttechnischen Einrichtungen wichtigen Normen und Richtlinien einhalten. Außerdem dokumentiert das Zertifikat, dass der jeweilige Anbieter eine Haftpflichtversicherung von mindestens 1 Mio. Euro abgeschlossen hat, geeignetes Spezialwerkzeug und Vorrichtungen verwendet, seine Messgeräte jährlich kalibrieren lässt sowie über alle notwendigen Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter verfügt. Diese und weitere, gezielt ausgesuchte Einzelkriterien gewährleisten im Ergebnis für den Auftraggeber die dauerhafte Sicherstellung entsprechend hoher hygienischer Standards bei der Instandhaltung und Reinigung von RLT-Anlagen. ■