Einst hat die öffentliche Hand den Einbau von Nachtstromheizungen massiv gefördert, jetzt fördert das Bundesbauministerium zeitlich begrenzt ihren freiwilligen Austausch durch energieeffiziente, klimafreundliche Alternativen, bevor der Austausch ab 2020 Pflicht1) wird. Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee wörtlich: „Wir warten nicht, bis es gesetzlich Pflicht wird, diese Klimakiller aus dem Verkehr zu ziehen.“
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können Zuschüsse von 250 Euro pro Gerät für die Außerbetriebnahme beantragen. Voraussetzung ist, dass dies 2008 oder 2009 geschieht und Daten für die wissenschaftliche Auswertung der Maßnahme zur Verfügung gestellt werden. Pro Eigentümer ist die Förderung auf 50 Wohnungen begrenzt.
Anmeldungen (weitere Hinweise) können bis zum 30. November 2008 an das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), Ref. II2 Modellvorhaben Nachtstromspeicherheizungen, Deichmanns Aue 31-37, 53179 Bonn, gerichtet werden. Auskünfte erteilt das Bundesamt unter der Telefonnummer (02 28) 99 401 16 42. ToR
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1) Die Außerbetriebnahme alter Nachtstromspeicherheizungen wird voraussichtlich nach der neuen Energieeinsparverordnung EnEV 2009 ab 2020 Pflicht für Mehrfamilienhäuser mit mindestens sechs Wohneinheiten sowie größere Büro- und Gewerbebauten.