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Förderung der Vor-Ort-Beratung verbessert

Ab 1. Mai 2008 gelten neue Bedingungen bei der Vor-Ort-Energieberatung in Wohngebäuden (Richtlinie). Die bisherigen Beratungszuschüsse von 175 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 250 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten sind auf 300 Euro bzw. 360 Euro angehoben worden. Neu ist allerdings, dass die Zuschüsse maximal 50% betragen dürfen. In der bisherigen Richtlinie war die Zuwendung ein Festbetrag, jetzt ist sie ein Maximalbetrag. Ganz neu: Die Förderschädlichkeit der Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen im Zusammenhang mit der Erstellung eines Vor-Ort-Beratungsberichtes ist entfallen.

Ausgedehnt wurde auch der Anwendungsbereich: Gegenstand der Beratung können nun Gebäude sein, bei denen vor dem 1. Januar 1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden ist (bisher 1984 für die alten Bundesländer und 1989 für die neuen Bundesländer).

Ganz neu im ist die Option Stromeinsparberatung als Zusatzleistung. Sie soll in erster Linie die Beratungsempfänger über Potenziale aufklären und wird zur Hälfte, jedoch mit maximal 50 Euro gefördert. Ebenfalls neu ist die Förderung der Thermografie. Sie wird als Erweiterung der Vor-Ort-Beratung (Integration von thermografischen Untersuchungsergebnissen) und auch als Thermografiegutachten separat gefördert. In der Erweiterung werden bis zu vier unterschiedliche Thermogramme mit jeweils 25 Euro gefördert. Das separate Thermografiegutachten wird mit bis zu 150 Euro gefördert (maximal 50%). Für die Abwicklung ist weiterhin das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Für die Antragstellung wird ab 1. Mai 2008 ein reines Online-Verfahren eingeführt. ToR

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