Schon wenige Stunden nach dem Start der Anhörung zum Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz lagen erste Statements vor. Was auch relativ einfach möglich war, denn gegenüber dem Straßenbahn-Entwurf aus November 2018 wurde der GEG-Entwurf nur in sehr überschaubarem Rahmen fortentwickelt. Eine Übersicht hat Jan Karwatzki, Architekt und Referent beim Öko-Zentrum NRW veröffentlicht.
Für den Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) ist der Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes ein „Festschreiben des Status quo statt ambitionierter Klimaschutz“. Er leiste nicht einmal im Ansatz einen zusätzlichen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele und unterhöhle damit das Klimaschutzgesetz. Dr. Simone Peter, Präsidentin des BEE: „Als hätte es weder die Ratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens gegeben, noch die stetigen und anhaltenden Proteste junger Menschen für eine effektive Klimaschutzpolitik oder die klare inhaltliche Ausrichtung der Europawahl für Klimaschutz, stolpert die Bundesregierung klimapolitisch weiter. Die Klimaziele geraten so immer weiter aus dem Fokus.“ Gegenüber dem Entwurf vom November 2018 zeige der aktuelle zum Teil sogar Verschlechterungen. Dies betreffe den Verzicht auf die Umstellung der Ermittlung des Primärenergiebedarfs von Fernwärme. Hier soll es nun bei der überholten Stromgutschriftmethode bleiben. Aus Sicht des BEE sollte (wie im Straßenbahn-Entwurf) zeitnah und mit Übergangsfristen für Bestandsnetze von etwa fünf Jahren auf die Carnot-Methode umgestellt werden. Die Einführung über den aktuellen GEG-Entwurf für den Zeitraum ab 2030 zu prüfen, sei ein erneutes Vertagen von Lösungen, die man heute bereits ergreifen könne, um einen Beitrag zum Kohleausstieg in der Fernwärme zu leisten. Außerdem müsse die Förderung fossil befeuerter Heizsysteme beendet werden.
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) zeigte sich vom GEG-Entwurf enttäuscht, da er die Gebäudeenergiewende nicht voranbringe. Statt innovative Lösungen für energiesparende Gebäude zu befördern, schreibe er selbst für öffentliche Gebäude lediglich die bestehenden Standards fort. Zur Sitzung des Klimakabinetts am Tag des Starts der Verbändeanhörung habe Bundesminister Peter Altmaier ein Gesetzesvorhaben mitgebracht, dass null Tonnen CO2 zusätzlich einspare. Der mutlose Entwurf bringe Deutschland vom Weg hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand ab und provoziere weitere Strafzahlungen aus Brüssel. Positiv sei, dass immerhin die Abschwächungen bestehender Standards aus dem letztem Entwurf größtenteils verschwunden seien. Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deneff: „Nach der Europawahl sollte klar sein, dass der Klimaschutz kein weiteres Rumeiern duldet. Wirtschaftliche Lösungen für klimaneutrale Gebäude ‚made in Germany‘ sind längst vorhanden und weltweit spitze. Aber innovative, zukunftsfähige Ansätze fehlen im Gesetzesentwurf. Selbst die vielbeschworene Vorbildrolle der öffentlichen Hand schiebt die Bundesregierung als leere Worthülse vor sich her.“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat den Referentenentwurf für das Gebäudeenergiegesetz als völlig unzureichend für das Erreichen der Klimaschutzziele eingeordnet. Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Große Koalition verfehlt ihren Regierungsauftrag. Dieser lautet: die Klimaziele einzuhalten und zwar nicht erst 2050, sondern schon 2020. Dafür brauchen wir ambitionierte energetische Anforderungen für Gebäude. Diese sind im vorliegenden Entwurf des GEG nicht enthalten. Wir fordern daher, den aktuellen Entwurf des GEG zurückzuziehen und deutlich nachzubessern. Neubauten von heute müssen mit dem Klimaziel 2050 kompatibel sein, daher muss für Neubauten der KfW-Effizienzhaus 40 Standard festgeschrieben werden.“ Darüber hinaus fordert die DUH, dass auch die zahlreichen Ausnahmen für Bestandsgebäude, zum Beispiel beim Kesseltausch, reduziert werden. Der Einbau neuer Ölheizungen sollte ab 2020 verboten werden. Metz: „Die Ergebnisse der Wahlen zum Europaparlament haben deutlich gezeigt, dass die Bevölkerung mehr Klimaschutz will. Diesen Auftrag sollte die Bundesregierung ernst nehmen und endlich auch im Gebäudebereich handeln. Ein Neubau von heute wird bis 2050 nicht noch einmal umfassend energetisch modernisiert, das wäre ökonomischer Irrsinn. Gebäude, die heute gebaut werden, müssen daher zwingend kompatibel mit den Klimazielen errichtet werden. Nur so bleibt auch das Wohnen langfristig bezahlbar.“
Für das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau geht der Entwurf in die falsche Richtung. „Die Sanierungsbranche braucht dringend die Einführung zukunftsfähiger gesetzlicher Energiestandards bei Neubau und Sanierung sowie Vereinfachungen bei der energetischen Bilanzierung von Gebäuden. Wir können unsere Klimaschutzziele nur erreichen, wenn deutlich mehr Bestandsbauten umfassend saniert werden. Kleinere Verschärfungen für Neubauten reichen bei weitem nicht“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Die Zeit umzusteuern, wird knapp: Die Klimaschutzziele drohen auch über die 2020-Ziele hinaus verfehlt zu werden. Weiterhin stehen Strafzahlungen in Milliardenhöhe für jene europäischen Staaten ins Haus, die den Vereinbarungen im Rahmen der europäischen Lastenverteilung nicht erfolgreich nachkommen. Der GEG-Entwurf orientiere sich weitgehend an der bestehenden Gesetzgebung und fügt geltendes Recht in einem neuen Gesetz zusammen. Um die mittelfristigen Ziele aus der verbindlichen Vereinbarung von Paris aus dem Jahr 2015 im Hinblick auf die Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen, bedarf es aber weiterer Ambitionen und zukunftsorientierter Standards für die Sanierung von Bestandsgebäuden. In Deutschland stagniere die Gesetzgebung dazu seit über zehn Jahren. ■