Ankündigungen aus der Wohnungswirtschaft, nach der jüngsten Mietrechtsnovelle die Sanierungsraten zu drosseln, sind während der Klimakonferenz in Katowice eine Blamage für Deutschland. Dies attestieren die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF), die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Bundesverband GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerk, der Verband für Wärmelieferung (VfW), der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) und der Bundesverband Wärmepumpe (BWP).
Die Bundesregierung habe bewusst hingenommen, dass energetische Modernisierungen für Vermieter unattraktiver werden aber keinerlei Maßnahmen erwogen, die Senkung der sogenannten Modernisierungsumlage durch bessere Anreize aufzufangen. Eine steuerliche Förderung für Gebäudesanierungen sei weiter nicht in Sicht. Auch das Energiesammelgesetz werde der Energiewende im Gebäudebereich weiter schaden. Die Ziellücke zu den Pariser Klimazielen werde immer größer.
Deneff: „Peinlich und wirtschaftsschädlich“
Christian Noll, geschäftsführender Vorstand Deneff: „Ein klimaneutraler Gebäudebestand ist erklärter Kernbaustein der deutschen Klimaschutzstrategie. Dass die ohnehin viel zu niedrigen Sanierungsraten jetzt weiter sinken, nimmt die Bundesregierung – so wortwörtlich in der Begründung des Mietrechtanpassungsgesetz – hin1). Das ist nicht nur peinlich, sondern auch wirtschaftsschädlich, denn deutsche Unternehmen sind weltweit Spitze in Energieeffizienzlösungen und stellen über 600.000 Arbeitsplätze.“
DUH: „GroKo-Losung ‚Efficiency First‘ ernst nehmen“
Sascha Müller-Kraenner, Geschäftsführer der DUH: „Deutschland steht jetzt nicht nur mit leeren, sondern mit löchrigen Taschen in Katowice vor der Weltgemeinschaft. Das hätte verhindert werden können, wenn die Bundesregierung ihre Losung „Efficiency First“ aus dem Koalitionsvertrag ernst nähme, die Steuerförderung für Haussanierer endlich angefasst hätte und mit dem Gebäudeenergiegesetz ambitionierte Rahmenbedingungen für Neubau und Bestand liefern würde.“
GIH: „Sanierungen müssen und können attraktiv sein“
Der Energieberaterverband GIH betont, es gebe viele Unternehmen der Wohnungswirtschaft, die energetische Sanierungen sozialverträglich hinbekommen. GIH-Bundesgeschäftsführer Benjamin Weismann: „Diese Sanierungen müssen und können sowohl für Mieter als auch für Vermieter attraktiv sein. Neben sozialpolitischen Erwägungen hat die Bundesregierung aber schlicht unterlassen, zu überlegen, wie sie die Förderung, steuerliche Anreize, Mietspiegel und andere Instrumente so gestalten kann, dass auch für die Vermieter ein Schuh daraus wird.“
VfW: „Immer neue Steine für Energieeffizienzdienstleistungen“
Viele Vermieter sähen selbst von Maßnahmen ab, die sich für Mieter warmmietenneutral oder sogar direkt kostensenkend umsetzen lassen, etwa die Umstellung auf effiziente Wärmelieferung oder Mieterstrommodelle. Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW: „Seit Jahren legt die Bundesregierung modernen Energieeffizienzdienstleistungen immer neue Steine in den Weg. Dabei wären moderne Energieeffizienzdienstleistungen der Königsweg, das Mieter-Vermieter-Dilemma für die Energiewende im Heizungskeller aufzulösen.“ Neben der Mietrechtsänderung hat der Bundestag vergangene Woche auch das Energiesammelgesetz verabschiedet. Die enthaltene Kürzung des Mieterstromzuschlags und neue Belastungen für die Kraft-Wärme-Kopplung, seien weitere Rückschritte für den Klimaschutz.
BuVEG: „Wir brauchen einen Masterplan“
Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des BuVEG – Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle: „Die Ankündigungen aus der Wohnungswirtschaft verdeutlichen genau die Krux, vor der wir die Bundesregierung seit geraumer Zeit warnen: Das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes ist nur erreichbar, wenn es gelingt, auch anspruchsvolle Modernisierungen attraktiv und sozialverträglich zu machen. Das gelingt nur mit einem Masterplan, bei dem sich auch die großen Wohnungsbaugesellschaften ihrer ökologischen Verantwortung stellen müssen. Zumal die energetische Sanierung nur eine geringe Prozentzahl der eigentlichen Investition ausmacht.“
BWP: „heute keine Sanierungsfälle von morgen bauen“
Martin Sabel, Geschäftsführer des BWP: „Wohnraum bezahlbar und nachhaltig zu gestalten ist kein Widerspruch. Wir dürfen die energetischen Standards nicht aufweichen und heute die Sanierungsfälle von morgen bauen. Wir brauchen jetzt Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich, das betrifft insbesondere das angekündigte Gebäudeenergiegesetz sowie die Umsetzung der Förderstrategie für Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien.“
1) Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG) vom 01. Oktober 2018 in der Bundestags-Drucksache 19/4672: „Die Änderungen im Modernisierungsrecht führen dazu, dass die mögliche Mieterhöhung begrenzt wird. Diese sozial erwünschten Effekte können dazu führen, dass Vermieter umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen unterlassen. Hiervon können auch energetische Modernisierungen betroffen sein. Soweit hierdurch erwünschte Energieeinspareffekte nicht oder nicht in vollem Umfang erreicht werden können, ist dies aus sozialpolitischen Gründen hinzunehmen.“ ■