Die Geberit Hygienespülung hat die DVGW-Konformitätsbescheinigung (AS-0605CN0262) erhalten. Hierdurch bestätigt DVGW CERT die Anschlusssicherheit nach den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes W 540. Die Konformitätsbescheinigung bestätigt die Eignung der Hygienespülung zum unmittelbaren Anschluss an eine Trinkwasser-Installation und bestätigt, dass die Anforderungen zum Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen durch Rückfließen gemäß DIN EN 1717 erfüllt werden. Weitere Informationen zur Geberit Hygienespülung.
Das DVGW-Arbeitsblatt W 540 definiert die Anforderungen und die Prüfgrundlagen. Ziel der Prüfung ist es, die gemäß DIN EN 1717 geforderte Sicherungseinrichtung als integralen Bestandteil des Bauteiles nachzuweisen. Die hygienische Unbedenklichkeit der Werkstoffe fließt als grundlegender Bestandteil in die Prüfung mit ein. Werkstoffe der Hygienespülung, welche mit Trinkwasser in Kontakt kommen, müssen hygienisch unbedenklich sein. Für Kunststoffe sind die Anforderungen der KTW-Empfehlungen und des DVGW-Arbeitsblattes W 270 nachzuweisen. Metallische Werkstoffe müssen den Vorgaben der DIN 50930-6 entsprechen. Beides ist durch gültige Zeugnisse zu bekunden. ■
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