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GTGA

GTGA zertifiziert weiterhin Fachbetriebe

Die Güte- und Überwachungsgemeinschaft Technische Gebäudeausrüstung (GTGA) bleibt als Güte- und Überwachungsgemeinschaft anerkannt: Das Verfahren auf Anerkennung auf wasserrechtlicher Grundlage wurde mit dem entsprechenden Bescheid der zuständigen Behörde zum 1. Juli 2018 erfolgreich abgeschlossen. Der Bestätigungsprozess war notwendig geworden, da die bisherige Anerkennung auf Grundlage baurechtlicher Vorschriften nach gesetzlichen Änderungen keinen Bestand mehr hatte.

Die GTGA ist damit weiterhin in der Lage, Unternehmen der Technischen Gebäudeausrüstung die „Fachbetriebseigenschaft nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG)“ zu verleihen. Nur diese besonders qualifizierten Fachbetriebe dürfen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen errichten, instand setzen, reinigen und stilllegen. Betreiber, die selbst keine entsprechende Qualifikation besitzen, müssen im Rahmen ihrer Betreiberverantwortung darauf achten, nur Fachbetriebe mit den entsprechenden Aufgaben zu betrauen.

Bereits seit dem 1. August 2017 gilt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Sie wurde nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom Bundesumweltministerium erlassen und löst in diesem Bereich die bisherigen landesrechtlichen Regelungen ab. „Für die Fachbetriebe und für die GTGA bedeuten diese Anpassungen neue Verpflichtungen und mehr Aufwand“, berichtet Detlev Kapteina, Vorsitzender der GTGA. „Für die Fachbetriebe erhöht sich der Aufwand beispielsweise im Hinblick auf die nunmehr notwendige Überprüfung der praktischen Tätigkeit und auf die Fortbildungspflicht der im Betrieb verantwortlichen Personen.“ ■