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GTÜ

Regierung soll Online-Energieausweise verbieten

Im Zuge der Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie hat die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) die Bundesregierung aufgefordert, die weitgehend eigenständige Erstellung von Energieausweisen durch den Immobilieneigentümer durch das Ausfüllen eines Online-Formulars („Online-Energieausweise“) zu verbieten. Nach dem Kompromiss zwischen EU-Kommission, -Rat und -Parlament müssen die Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dafür sorgen, dass der Energieausweis Käufern und Mietern bei Abschluss des Kauf- oder Mietvertrage übergeben wird und dass der Energiekennwert aus dem Energieausweis in gewerblichen Immobilienanzeigen veröffentlicht werden muss (Bericht im TGAnewsletter).

Transparenz nur mit Qualität
„Wir begrüßen die Verschärfung der europaweiten Regelung zu Energieausweisen als wichtigen Schritt zur Förderung der Transparenz im Immobiliensektor“, erklärt Rainer de Biasi, Geschäftsführer der GTÜ. „Durch die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Energiekennwerte können potenzielle Käufer und Mieter vor dem Abschluss eines Vertrags den Umfang der zukünftigen Heizkosten adäquat einschätzen.“ Dazu muss der Energiekennwert allerdings eine hohe Qualität haben. De Biasi: „Aus der Weichenstellung der Europäischen Union muss die Bundesregierung nun Konsequenzen ziehen. Der Gesetzgeber muss den Online-Energieausweis abschaffen, da er das vorgegebene Transparenz- und Qualitätsniveau nicht erfüllt und Möglichkeiten zum massenhaften Missbrauch bietet.“

Anmerkung der TGA-Redaktion
Die Forderungen der GTÜ können kaum Wirkung entfalten, weil „Online-Energieausweise“ nicht rückwirkend verboten werden können. Wurden / werden sie nicht mit der in der EnEV verlangten Sorgfalt erstellt, ist dies bereits heute eine Ordnungswidrigkeit. Die jetzt in der Novelle der EU-Gebäuderichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen (Aushändigung und Nennung des Energiekennwerts in Immobilienanzeigen) wurden bei der Umsetzung der Energieeinsparverordnung 2007 und der Änderungsverordnung 2009 diskutiert und schließlich mit dem Hinweis auf eine 1:1-Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie aus den Entwürfen entfernt, teilweise noch durch den Bundesrat. Auch Energieausweise mit „vermutetem geringen Qualitätsniveau“ haben somit eine 10-jährige Gültigkeit. Darum wäre es sinnvoller zu fordern, dass an die Veröffentlichung des Energiekennwerts die Art des Berechnungsverfahrens und die Art der Datenermittlung gekoppelt werden muss. ToR

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