„Wir möchten mit Ihnen in Kontakt bleiben!“ Wer seine E-Mail-Adresse in Newsletter-Verteilern hinterlassen hat, bekommt aktuell solche oder ähnliche Aufforderungen. Verwiesen wird dabei stets auf die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Die EU-weit geltende Verordnung regelt allerdings weit mehr als die ausdrückliche Einwilligung für den Empfang von Newslettern. Und ihre Pflichten sind für alle Unternehmen verbindlich, auch für Planungsbüros und Handwerksunternehmen.
Da eine Umsetzung der Vorgaben nun kaum mehr fristgerecht möglich ist, sollte man einige Tipps beachten.