Ab dem 2. August werden die Zuschüsse im Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien um 50% erhöht. Hintergrund sind massive Absatzrückgänge. Das Auftragsvolumen ist seit Jahresbeginn bei solarthermischen Anlagen um 35% und bei Biomassekesseln sogar um über 60% eingebrochen. Jetzt sollen höhere Investitionskostenzuschüsse den Markt wieder ankurbeln. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: „Ich hoffe, dass durch die verbesserten Investitionsanreize klimaschonende Technologien im Wärmemarkt stärker Einzug halten.“
Noch 118 Mio. Euro für Kleinanlagen
Die geänderte Richtlinie zum Marktanreizprogramm tritt am 2. August 2007 in Kraft. Antragsteller können ab sofort von dieser Regelung profitieren und ihre Anträge bei dem dafür zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Das Fördervolumen bleibt mit 213. Mio. Euro unverändert, 175 Mio. Euro davon für die Förderung über das BAFA. Aktuell sind davon aber nur 57 Mio. Euro bewilligt, bzw. ausgezahlt worden. 118 Mio. Euro stehen also noch für die nächsten 5 Monate zur Verfügung.
Die neuen Zuschüsse:
- Erstinstallation von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung bis 40 m²: 60 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 412,50 Euro je Anlage.
- Erstinstallation von Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, zur solaren Kälteerzeugung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme bis 40 m²: 105 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche.
- Erweiterung bereits in Betrieb genommener Solarkollektoranlagen (unabhängig von der Größe der bestehenden Anlage): 45 Euro je zusätzlich installiertem, angefangenem m² Bruttokollektorfläche.
- Errichtung automatisch beschickter Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung fester Biomasse zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 8 bis 100 kW: Bei Anlagen zur Verbrennung von Holzpellets (auch Kombinationskessel) 36,00 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1500 Euro. Bei Anlagen zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln beträgt die Förderung 750 Euro je Anlage. Anträge auf Förderung von Anlagen zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln können nur noch für bis zum 31. 12. 2007 betriebsbereit installierte Anlagen bewilligt werden.
- Errichtung von Scheitholzvergaserkesseln mit einer installierten Nennwärmeleistung von 15 bis zu 30 kW und bestimmten technischen Bedingungen: 1125 Euro je Anlage. Anträge auf Förderung können nur noch für bis zum 31. 12. 2007 betriebsbereit installierte Anlagen bewilligt werden. ToR
Weitergehende Informationen:
- Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Liste mit förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen
- Liste mit den förderfähigen automatisch beschickten Biomasseanlagen
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