Mobile Energiezentralen wurden ursprünglich für die Notfallversorgung bei Anlagenausfällen konzipiert. Inzwischen ist jedoch mehr der planmäßige Einsatz gefragt, beispielsweise bei umfangreichen Modernisierungsarbeiten an Heizungs-, Kälte- oder Dampfanlagen. Dazu baut die Hotmobil Deutschland GmbH den Anlagenpark von derzeit rund 450 Einheiten auf 600 mobile Energiezentralen aus.
Hilfe rund um die Uhr
Bei Notfällen in der Versorgung mit Wärme, Kälte oder Dampf steht Anlagenbetreibern, Fachplanern und Fachhandwerksunternehmen rund um die Uhr, auch nachts und an Wochenenden, ein zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Die fachkundigen Projektverantwortlichen am Hauptsitz Gottmadingen koordinieren die gesamte Abwicklung von der Anfrage über die Anlieferung und Inbetriebsetzung bis zum Abschluss des Mietauftrags. „Aus Sicht unserer Kunden betrachten wir es als entscheidend, dass der Auftraggeber einen kurzen Draht zu einem ständig erreichbaren Ansprechpartner hat und für ihn der Organisationsaufwand minimal ist“, sagt Geschäftsführer Reto Brütsch. Anlieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme leistet Hotmobil mit eigenem Fachpersonal, das vor Ort auch den Verantwortlichen des Auftraggebers in die Bedienung der Mobilheizzentrale einweist.
Energie-Garantie und überwachter Anlagenbetrieb
Hotmobil-Kunden haben darüber hinaus die Möglichkeit, mit dem Unternehmen eine Energieversorgungsgarantie abzuschließen, durch die eine garantierte Lieferung der benötigten Energiezentrale für Wärme, Kälte oder Dampf innerhalb einer vertraglich vereinbarten Zeit (bereits ab sechs Stunden) zugesichert wird. Durch die bundesweite Präsenz an derzeit zehn Standorten kann das Unternehmen diesen Service bundesweit anbieten, beispielsweise auch für Contracting-Unternehmen. Für die Versorgung von Anlagen mit sensiblen Anforderungen an die Betriebssicherheit wird bei Bedarf ein Störmeldegerät mit Datenfernübertragung installiert. Die Reaktionszeit kann im Störfall dadurch auf ein Minimum beschränkt und somit nahezu 100 % Betriebssicherheit garantiert werden; mit vertraglicher Vereinbarung über einen 24-Stunden-Störungsdienst auch an Sonn- und Feiertagen. ■