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“Investitionen statt Konsumgutscheine“

„Statt nur kurzfristig wirkender Konsumprogramme sind den Wirtschaftsstandort Deutschland langfristig stärkende Maßnahmen notwendig. Wir plädieren dafür, die öffentlichen Ausgaben angesichts der erkennbaren zukünftigen Herausforderungen in die Infrastruktur deutlich zu erhöhen.“ Damit begründete der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, den jetzt vorgelegten Forderungskatalog des deutschen Baugewerbes zu einem möglichen Konjunkturpaket II.

Kommunale Infrastruktur
Der ZDB argumentiert für Investitionen in die kommunale Infrastruktur mit der Sicherung der Arbeitsplätze bei den mittelständischen Bauunternehmen. Deren Kapazitäten seien derzeit nicht ausgelastet, so dass bei einem Rückgang der Baunachfrage ein weiterer Abbau der Arbeitsplätze drohe. „Unsere Unternehmen sind in ihrer Geräteauslastung im Straßen- und Tiefbau nur zu 70% und im Hochbau nur zu 60% ausgelastet. Auch liege die Auftragsreichweite aktuell unter zwei Monaten, was für eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Unternehmensplanung viel zu niedrig sei“, so Loewenstein. Der kommunale Investitionsbedarf summiert sich laut einer DiFu-Studie in den kommenden 15 Jahren allein im Schulbereich bundesweit auf 73 Mrd. Euro, im Straßenbau auf 162 Mrd. Euro und im Bereich der Abwassersanierung auf 58 Mrd. Euro.

Das Baugewerbe schlägt die Bildung eines Sondervermögens zur Sanierung der kommunalen Infrastruktur in Höhe von 10 Mrd. Euro jährlich für die Jahre 2009 und 2010 vor. Diese Mittel sollen auf den kommunalen Straßenbau, auf die Sanierung der maroden Wasser- und Abwasserleitungen sowie für den kommunalen Hochbau, insbesondere für die Sanierung von Schulen, Kitas, Turnhallen, Bäder, öffentlichen Gebäuden sowie Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen zur Verfügung stehen. Damit könnten laut ZDB rund 100.000 Arbeitsplätze im Bauhauptgewerbe wie auch im Ausbaugewerbe gesichert bzw. neu geschaffen werden.

Wohn-Riester in Form eines Optionsmodells
„Um Investitionen im Wohnungsbau zu fördern, schlagen wir den Ausbau von Wohn-Riester in Form eines Optionsmodells vor, nach dem Eigenkapitalanteile wie Tilgungsleistungen für Fremdkapital noch in der gleichen Periode steuerlich abgesetzt werden können“, fordert Loewenstein. Die Steuerentlastung solle unabhängig vom persönlichen Einkommen 40% der Eigenkapitalanteile und Tilgungsleistungen betragen. Die Steuerschuld wird mit 3% jährlich verzinst und spätestens nach 25 Jahren mit 30% nachgelagert besteuert. Diese Steuerstundung bewirke eine Entlastung junger Familien, die einen Haushalt gründen und Wohneigentum erlangen möchten. Die Steuerschuld im Alter liege deutlich unterhalb üblicher Mietraten. Der Staatshaushalt werde so per Saldo nicht belastet, fördere mit der Stundung aber Investitionen zur Altersvorsorge.

AfA-Anreize für Mietwohnungsbau
Im Mietwohnungsbau soll die Absetzung für Abnutzung (AfA) von 2% auf 4% in den ersten acht Jahren angehoben werden. Diese kann in den ersten acht Jahren auf 8% erhöht werden, wenn der höchstzulässige Energieverbrauch um 30% unterschritten wird.

Energiesparprämie für energetische Gebäudesanierung
Für den Bereich der energetischen Gebäudesanierung schlägt das Baugewerbe vor, eine Energiesparprämie in Höhe von 25% von maximal 20.000 Euro nachgewiesener Arbeitskosten einzuführen. Damit könne der Steuerpflichtige über einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils 1000 Euro, also insgesamt 5000 Euro, im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstattet bekommen. ToR

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