Das Bundeskabinett hat am 20. Mai den Entwurf für eine Novelle der Kleinfeuerungsverordnung (1. Bundesimmissionsschutzverordnung bzw. 1. BImSchV) beschlossen. Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe sollen danach in Zukunft strengere Umweltauflagen, besonders bei den Feinstaubemissionen gelten. Es ist die erste Anpassung seit mehr als 20 Jahren an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen. Die Anpassung sei erforderlich, weil heute häufig zwar edel aussehende Öfen verkauft würden, ihre Technik aber älter als ihre neuen Besitzer sei, so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Selbst der an sich sinnvolle und regenerative Brennstoff Holz werde dann durch hohe Schadstoffemissionen und Geruchsbelästigungen zum Problemfall.
Lange Fristen, viele Ausnahmen
Für die meisten bestehenden Feuerungsanlagen sieht die Verordnung eine Nachrüstungspflicht vor, allerdings mit langen Übergangsfristen bis 2014 oder 2024. Die Nachrüstungspflicht gilt jedoch nicht für bereits eingebaute Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen und offene Kamine sowie für Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden. Ebenfalls ausgenommen sind Öfen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige Öfen zur Beheizung von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden. Auch wenn eine Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich.
Der im vorliegenden Verordnungsentwurf vorgesehnen Emissionsgrenzwerte für Staub können von neuen Feuerungsanlagen für den häuslichen Bereich (zentrale Heizkessel, Kaminöfen und Kachelofeneinsätzen) ohne Staubfilter erreicht werden. Die Festlegung von „fortschrittlichen“ Emissionsgrenzwerten für Kohlenmonoxid macht laut BMU den Einsatz verbesserter Verbrennungstechnik erforderlich.
Brennstoffliste erweitert
Eine weitere Änderung betrifft die Erweiterung der Brennstoffliste. Zusätzlich kann nicht für Lebensmittel bestimmtes Getreide in landwirtschaftlichen und artverwandten Betrieben (z.B. Agrarhandel) als Brennstoff eingesetzt werden. Des Weiteren sollen unter bestimmten Voraussetzungen nachwachsende Rohstoffe als Brennstoffe eingesetzt werden können.
Längere Überwachungsintervalle für Öl- und Gasheizungen
Bei Öl- und Gasheizungen sieht die Novelle verlängerte Intervalle für die regelmäßige Überwachung vor. Die bisher jährliche Überwachung soll auf einen dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt werden. Damit will das Bundeskabinett ebenfalls dem technischen Fortschritt bei Öl- und Gasheizungen Rechnung tragen, die heute wesentlich zuverlässiger arbeiten würden als noch vor 20 Jahren.
Inkrafttreten vermutlich erst nach Bundestagswahl
Der Entwurf wird nun dem Bundestag zugeleitet. Im Anschluss an den Bundestag ist der Bundesrat zu beteiligen. Eine endgültige Verabschiedung in dieser Legislaturperiode ist zwar theoretisch noch möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich. Die Notifizierung gegenüber der EU-Kommission wurde am 6. Mai 2009 eingeleitet und ist nach Ablauf der Einspruchsfrist am 6. August abgeschlossen.
Verordnungsentwurf - 1. BImSchV
Begründung zum Verordnungsentwurf 1. BImSchV
Hintergrund zur gesundheitlichen Wirkung (Quelle: BMU)
Opposition wirft Regierung Feigheit vor
Anlässlich der Verabschiedung (1. BImSchV) im Bundeskabinett hat Sylvia Kotting-Uhl, umweltpolitische Sprecherin in der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt: „Vor lauter Hasenfüßigkeit traut sich das schwarz–rote Bundeskabinett nicht einmal mehr an effektive Luftreinhalte-Maßnahmen heran. Die Devise vor Toresschluss lautet: Hauptsache verabschiedet, egal ob sich das Werk am Rande der Wirkungslosigkeit bewegt. Mit der Novellierung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen hätte die Regierung dafür sorgen können, dass die Bevölkerung spürbar vor dem gesundheitsschädlichen Feinstaub geschützt wird. [...] Ausnahmen pflastern den Weg des jetzt verabschiedeten Verordnungsentwurfs. Nur noch 4 Mio. der 15 Mio. Klein-Öfen in Deutschland müssen die Grenzwerte einhalten. [...] Neuanlagen dürfen mit 75 mg/cbm das Dreifache dessen ausstoßen, was bereits heute marktüblich ist. Die Feigheit der Regierung belastet nicht nur die Gesundheit der Bevölkerung, sie hat auch fatale ökonomische Konsequenzen, weil sie dem örtlichen Handwerk einen möglichen und nötigen Auftragsschub vorenthält. Und sie gefährdet den Ruf des Treibhausgas-neutralen nachwachsenden Brennstoffs Holz.“ ToR
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