Die KfW-Förderbank lässt ab sofort Nachweise mit DIN V 18599 für das KfW-Effizienzhaus nicht mehr zu. Hintergrund sind „ungewöhnlich starke Abweichungen“ bei den Berechnungen für Wohngebäude nach DIN V 18599 mit unterschiedlichen Softwarelösungen gegenüber dem alternativen Berechnungsverfahren nach DIN V 4108-6 in Verbindung mit DIN V 4701-10. Offensichtlich rechnen die Softwareprogramme zu optimistisch, denn gegenüber den Antragsstellern begründet die KfW die Beschränkung damit, dass man den Bauherren Sicherheit geben will, den geplanten KfW-Effizienzhaus-Standard auch zu erreichen.
Bisher kaum Nachweise nach DIN V 18599
Der Rückzug wurde nach Informationen der TGA-Redaktion mit dem Bundesbauministerium abgestimmt. Schon im Vorfeld wurde der zuständige Fachverband darüber informiert und um Korrektur gebeten. Die Beschränkung hat allerdings nur einen geringen Einfluss, bisher wurden über 90 % der KfW-Nachweise ohnehin auf Basis von DIN V 4108-6 / DIN V 4701-10 geführt. Trotzdem ist die Maßnahme auch für die Nachweisführenden wichtig, denn sie tragen in vielfältiger Weise die Verantwortung für ihre Nachweise und können sich nicht auf Fehler in ihrer Software und schon gar nicht auf Eingabefehler zurückziehen.
Bis die KfW DIN-V-18599-Nachweise wieder zulässt, muss die Erstellung der Dokumente zum Antrag, insbesondere die „Bestätigung zum Kreditantrag“ für die Programme Energieeffizient Bauen oder Energieeffizient Sanieren, auf Basis von DIN V 4108-6 in Verbindung mit DIN V 4701-10 oder bei einem Passivhaus nach dem Passivhaus-Projektierungs-Standard (PHPP) erfolgen.
Herausforderung für Gütegemeinschaft
Im April 2009 hatten Software-Hersteller die Gütegemeinschaft für DIN V 18599-Software gegründet . Zum Gründungszeitpunkt wies die Gemeinschaft einen Anteil von 95 % der am Markt eingesetzten Softwarelösungen zur Anwendung der DIN V 18599 aus, allerdings kann man diese Zahl nicht automatisch mit der Berechnung für den Wohnungsbau gleichsetzen. Nun steht die Gütegemeinschaft vor einer ihrer bislang größten Herausforderung bei der Umsetzung ihres Anspruchs für „eine bessere Orientierung der Kunden und eine Markttransparenz“ zu sorgen.
DEN begrüßt die KfW-Entscheidung
Das Deutsche Energieberater-Netzwerk ( DEN ) hat das Vorgehen der KfW zur Anwendung der DIN V 18599 begrüßt: „Auch wenn uns gegenüber ein Mitglied der ‚Gütegemeinschaft für DIN V 18599-Software’ erklärte, dass dies kein Problem der Software sei, sondern vielmehr an den differierenden Eingaben der Nutzer liege, bleibt das Problem der abweichenden Ergebnisse bestehen.“ Das DEN weist darauf hin, dass ein Grund für divergierende und nicht nachvollziehbare Ergebnisse bei der Softwareanwendung, gleich welcher Hersteller, in der mangelnde Transparenz und der fehlende Möglichkeit der Plausibilitätsprüfungen bei Eingabezwischenschritten begründet sei. Man könne man nur die Ergebnisse als Ganzes akzeptieren. Hier fehlten eine Visualisierung und ein Plausibilitätscheck im Verlauf der Eingabe der sehr komplexen Eingabeparameter. Da die Berechnungen nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 leichter zu handhaben und auch die Ergebnisse nachvollziehbarer sind, sei die Entscheidung der KfW richtig. Die Anwendung des komplexen Regelwerks der DIN V 18599, die weiterhin im Bereich Nichtwohngebäude gilt, erfordere eine spezielle Sachkenntnis und Erfahrung des Energieberaters. ToR