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KfW

Fördervolumen ist deutlich gestiegen

Zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse für die energetische Modernisierung und den energieeffizienten Neubau von Wohngebäuden werden von Bauherren weiterhin stark nachgefragt. In den ersten zwei Monaten 2012 hat die KfW Bankengruppe in den Programmen „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ bereits 1,7 Mrd. Euro an Förderkrediten zugesagt, ein Plus von 87 % gegenüber dem Vorjahr. Besonders deutlich ist der Anstieg im Programm „Energieeffizient Sanieren“, in dem sich das Zusagevolumen auf 845 Mio. Euro mehr als vervierfacht hat.

Ältere Modernisierer bevorzugen Zuschüsse


Private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen können entscheiden, ob sie die energetische Modernisierung lieber mit einem zinsgünstigen Förderkredit der KfW finanzieren oder einen Investitionszuschuss nutzen, der nicht zurückgezahlt werden muss. „Die Förderzahlen zeigen, dass wir gerade mit dem Zuschuss auch ältere Hauseigentümer erreichen, die oftmals keinen Kredit mehr in Anspruch nehmen wollen. Junge Antragsteller nutzen eher unsere Förderkredite“, sagt Dr. Axel Nawrath, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe.

Zurzeit sind die Konditionen besonders günstig


Im Jahr 2011 hatten die über 60-Jährigen einen Anteil von 25 % an den Investitionszuschüssen und 14 % an den Kreditzusagen für private Antragsteller. Der Anteil junger Antragsteller bis 40 Jahre an den Kreditzusagen betrug rund ein Drittel und 19 % an den Investitionszuschüssen. Um die Anreize zur Umsetzung energetischer Sanierungen weiter zu steigern, hatte die KfW die Investitionszuschüsse Anfang 2012 um 2,5 Prozentpunkte erhöht. Damit können private Bauherren jetzt Investitionszuschüsse von bis zu 15.000 Euro beantragen. Förderkredite zur energetischen Modernisierung sind bei der KfW derzeit zum effektiven Jahreszins von 1,00 % bis 1,51 % je nach Darlehenslaufzeit erhältlich. Bei Erreichen eines besonders hohen Energiestandards wird außerdem ein Tilgungszuschuss von bis zu 9375 Euro je Wohneinheit gewährt. ■