Die meisten Photovoltaikanlagen wären einem Sturm mit über 200 km/h durchaus gewachsen. Das Sturmtief Kyrill am 18. und 19. Januar hat allerdings viele Schlampereien aufgedeckt. Das geht aus einem Bericht der Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) hervor.
Solartechnik: Sachschaden in Millionenhöhe
Die DGS gibt in ihrer ersten Zwischenanalyse an, dass etwa sechs Wochen nach Kyrill bei nur zwei Versicherungenanbietern bereits Schäden an Photovoltaikanlagen von über 1,5 Mio. Euro registriert wurden. Überwiegend handelt es sich dabei um Schäden an Anlagen auf Flachdächern und bei nachgeführten Anlagen.
Planungs- und Ausführungsmängel
Die Anzahl der gemeldeten Schlagschäden durch Fremdobjekte sei sehr gering. Besorgniserregend, so die DGS sei hingegen, dass an fast allen Anlagen mit Schäden zum Teil eklatante Ausführungsmängel vorhanden waren. Besonders krass: Am preisgünstigsten Bauteil, der Beschwerung, wurde teilweise massiv gespart. Anlagen, die nach der guten fachlichen Praxis errichtet worden sind, hätten praktisch keine Schäden. Jetzt dürfte der Besuch der Schadensregulierer für viele Handwerker und Planer ein Nachspiel haben: Ja nach Vertrag werden die Versicherer die Regulierung ablehnen oder die für die Errichtung verantwortlichen in die Haftung nehmen.
Konstruktionsmängel bei nachgeführten Anlagen
Bei nachgeführten Anlagen hat Kyrill laut DGS ein eher grundsätzliches Problem aufgedeckt. Bei Sturmböen sieht das Sicherheitskonzept vor, dass der Anlagentisch möglichst parallel zur Geländeoberfläche ausgerichtet wird, um dem Wind die Angriffsfläche zu nehmen. Trotzdem kam es zu schweren Beschädigungen. Erste Analysen der Versicherer machen eine Vorschädigung der Gestänge durch unvermittelte Windböen sowie konstruktiv bedingte Schräglagen dafür verantwortlich. ToR
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