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LBS

Gesetze sind kein Modernisierungsmotiv

Private Immobilienbesitzer, die ihr Haus umfassend sanieren, tun dies in erster Linie aus Eigeninitiative und nicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben. Das zeigt eine aktuelle GfK-Untersuchung im Auftrag der Landesbausparkassen (LBS), die Wohneigentümer nach ihren Motiven für die Modernisierungsmaßnahmen der letzten drei Jahre gefragt hat. Danach gaben in fast der Hälfte aller Fälle folgende Gründe den Ausschlag: der Wunsch nach höherem Wohnkomfort, die Behebung von akuten Schäden sowie die Minderung der Energiekosten.

Schonung des eigenen Geldbeutels


Die Sanierung des Gebäudebestands hat große Bedeutung für die Erreichung klimapolitischer Ziele. Doch nach Auskunft von LBS Research geht es für den einzelnen Immobilienbesitzer zunächst um die Schonung des eigenen Geldbeutels. Nur 15 % gaben als Grund für die Modernisierung den Begriff „Umweltschutz“ an. Für fast dreimal so viele war dagegen der handfeste Faktor „Energiekosteneinsparung“ maßgeblich. Der Wunsch nach mehr Wohnkomfort steht für viele Immobilienbesitzer im Vordergrund. Doch genauso häufig werden die Maßnahmen durch konkreten Reparaturbedarf ausgelöst. Die Umfrage zeigt nach Angaben der LBS-Experten aber gleichzeitig, dass dann nicht nur der jeweils akute einzelne Schaden beseitigt wird, sondern aus diesem Anlass zugleich meist weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Gebäudes angegangen werden.

Staat soll fördern aber nicht fordern


Staatlicher Druck ist dagegen ein weit weniger ausschlaggebendes Motiv. Nur 2 % gaben an, durch gesetzliche Vorgaben zu größeren Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen veranlasst worden zu sein. Finanzierungshilfen sind dagegen weitaus wichtiger. Immerhin für 12 % der Befragten waren nämlich öffentliche Zuschüsse von Bedeutung. Fast genauso viele, nämlich 8 %, wurden aber schlicht dadurch zur Modernisierungsentscheidung animiert, dass Geldmittel frei wurden, etwa ein zugeteilter Bausparvertrag. ■

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